/// Rubrik: Stadtleben

Stadtrat schickt Hochhausplanung in die Vernehmlassung

Kreuzlingen – Mit der Hochhausplanung will die Stadt Kreuzlingen ein kontrolliertes Wachstum in die Höhe ermöglichen. Gestützt auf den Richtplan und der Hochhausstudie gab der Stadtrat ein Hochhauskonzept in Auftrag. Dieses wurde nun in die Vernehmlassung verabschiedet, inklusive ergänzenden Bestimmungen im Baureglement.

In den letzten Jahren sind in Kreuzlingen neue Hochhäuser entstanden. Nach Willen der Stadt könnten es noch mehr werden. (Bild: zvg)

In den letzten Jahren sind in Kreuzlingen neue Hochhäuser entstanden. Nach Willen der Stadt könnten es noch mehr werden. (Bild: zvg)

Kreuzlingen hat die grösste Bautätigkeit im Kanton Thurgau. Als Folge davon schwinden die Bauzonenreserven rasant. Parallel dazu wies der Kanton Thurgau die Gemeinden an, ihre Rahmennutzungspläne (Zonenplan und Baureglement) bis spätestens zum 31. Dezember 2017 an das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie an die regierungsrätliche Verordnung (PBV) anzupassen. Unter anderem haben die Gemeinden gemäss § 18 Abs. 1 Ziff. 9 auch die Bestimmungen bezüglich «Anforderungen an die Erstellung von höheren Häusern und Hochhäusern» in das Baureglement aufzunehmen.

Ungestörte Einbettung in das Orts- und Landschaftsbild
In Kreuzlingen dient seit 2010 eine Hochhausstudie zur Grobbeurteilung von Bauprojekten. Die Studie wurde im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung erstellt und deren Kernaussagen in den kommunalen Richtplan aufgenommen. Vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) wurde dieser am 15. August 2012 genehmigt.

Um Unsicherheiten bei der Genehmigung von Gestaltungsplänen vor Abschluss der Ortsplanungsrevision zu vermeiden, entschied der Stadtrat, das Baureglement bereits für die Übergangszeit entsprechend zu ergänzen. Mit der Teilrevision des Baureglements soll die letztendliche Grundanforderung der neuen kantonalen Gesetzgebung an den Bau von höheren Häusern und Hochhäusern möglichst bald erfüllt werden.

Es geht nicht überall
In den ergänzenden Bestimmungen wird unter anderem das vom Stadtrat beschlossene Hochhauskonzept in einer konkreten Fassung als Grundlage für die Erarbeitung von Gestaltungsplänen mit Hochhausprojekten festgelegt. Mittels Positiv- und Negativplanung klärt das Hochhauskonzept die städtebaulichen Fragen zum Hochhausbau, legt über das Stadtgebiet Empfindlichkeitsstufen fest und ermöglicht damit die ungestörte Einbettung von entsprechenden Projekten in das Orts- und Landschaftsbild.

Damit besteht für sämtliche Grundeigentümer (Bauherrschaft wie auch betroffene Nachbarn) Klarheit, in welchen Gebieten der Stadt eine Entwicklung in die Höhe stattfinden soll und wo diese ausgeschlossen ist. Der neue Artikel schreibt bei wesentlichen Abweichungen von Gebäudehöhen neu zwingend ein Konkurrenzverfahren vor. Des Weiteren verlangt die neue Bestimmung auch den Nachweis einer gegenüber der Regelbauweise verbesserten Frei- und Grünraumsituation sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht.

Vernehmlassung bis 7. November
Der Stadtrat schickte das Hochhauskonzept sowie die Ergänzung einer Bestimmung im Baureglement zum Bau von höheren Häusern und Hochhäusern am Freitag bis und mit 7. November in die Vernehmlassung. Die Planungsunterlagen werden einem breiten Adressatenkreis per Post zugestellt. Zudem werden die Vernehmlassungsunterlagen im Internet publiziert www.kreuzlingen.ch/index.php?id=143

Mehr zu diesem Thema lesen Sie am 12. September in unserer Printausgabe.

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One thought on “Stadtrat schickt Hochhausplanung in die Vernehmlassung

  1. Bruno Neidhart

    Es sollte nicht nur darum gehen, wo Hochhäuser in welcher Höhe auch immer stehen dürfen, und wo nicht, sondern auch um deren Ästhetik, sowohl um die eines einzelnen Baukörpers, als auch im räumlichen Verhältnis zu anderen, prägen doch solche Bauwerke letztlich die Stadtsilhouette kräftig mit. Nicht jeder Architekt kann Hochhäuser bauen! An der Unteren Konstanzerstrasse erkennt man dies. Ein Hochhaus ist nicht nur eine Anhäufung von Stockwerken üblicher Art. Zum Bau solch hoher Bauten, besonders im Zusammenhang mehrerer, braucht es eine grosse, spezifische Portion „Esprit“. Nicht ganz einfach! So müsste z.B. das „düstere Hochhaus“ an der Unteren Hauptstrasse, nähe Helvetiaplatz, das höchste in Kreuzlingen, zudem hoch auf einer Eiszeitmoräne stehend, dringend eine ästhetische Auffrischung erhalten, ist dieser Bau doch weit in die Bodenseelandschaft hinein prägend. Das Ganze hat hier „solitären Turmcharakter“. Eigentlich sollten damals hier drei gleichartige Häuser erstellt werden. Da nur eins den Segen an dieser herausragenden Stelle bekam, müsste es aufgewertet werden, um als „einsame Landmarke“ urban bestehen zu können. Ich könnte mir zugleich als Herausforderung vorstellen, auf der Spitze zusätzlich ein „Turmrestaurant“ mit „Aussichtsplattform“ zu erstellen, sofern dies bautechnisch als Möglichkeit erscheint. Der notwendige (Glas-) Aufzug wäre östlich ausserhalb mit Abstand vom bestehenden „Turm“ zu planen. So hätte Kreuzlingen eine grosse Attraktion, die visuell und inhaltlich deutlich stadtprägend sein und touristisch viel bieten, und gleich noch auf den „einsamen Boulevard“ durch die vielen Turmbesucher belebend ausstrahlen würde. Der „Turm“ steht nun mal da. Er kann nur noch schöner werden! Die Aussicht von der Plattform, über den Ober- und Untersee, über die Konstanzer mittelalterliche Altstadt, bis hin zu den Alpen der Schweiz, Österreich und Deutschland muss überwältigend sein. Mutige private Unternehmer vor – hier liegt eine einmalige Chance: Für Sie – für Kreuzlingen!

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