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LÜP: Jetzt liegt der Ball beim Grossen Rat

Frauenfeld – Elf Erlasse umfasst das Paket, das der Regierungsrat dem Grossen Rat im Rahmen der Leistungsüberprüfung (LÜP) zum Beschluss vorlegt. Daraus ergeben sich im Jahr 2017 Minderausgaben und neue Einnahmen von total 19 Millionen Franken. Der Grosse Rat wird bei der Beratung über jede Massnahme einzeln entscheiden und jede einzeln dem Referendum unterstellen können.

Das gesamte Paket der LÜP umfasst 102 Einzelmassnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 47,7 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2017. Von diesen 102 Massnahmen fallen 85 in die Kompetenz des Regierungsrates, der Staatskanzlei und der Departemente. Zwei Massnahmen kann das Büro des Grossen Rates beschliessen und 15 Massnahmen liegen in der Kompetenz des Grossen Rates.

Der Kanton will Konzessionsgebühren für die Bootsstationierungen der Gemeinden am Bodensee einführen. (Bild: Archiv)

Der Kanton will Konzessionsgebühren für die Bootsstationierungen der Gemeinden am Bodensee einführen. (Bild: Archiv)

Letztere sind Inhalt der vorliegenden Botschaft mit einem Entlastungsvolumen von 19 Millionen Franken im Finanzplanjahr 2017. Für sie ist eine Umsetzung ab Mitte des Jahres 2015 vorgesehen. Der Regierungsrat schlägt vor, die acht Gesetzesvorlagen zwar gemeinsam zu beraten, sie aber einzeln dem Referendum zu unterstellen. Somit kann der Grosse Rat über jede Vorlage separat entscheiden und nicht lediglich Ja oder Nein zum Gesamtpaket sagen.

Die Anträge zur Anpassung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie zu Beschlüssen des Grossen Rates im einzelnen:
1. Beschluss des Grossen Rates über die Entschädigungen seiner Mitglieder und der Fraktionen: Für die Taggelder der Kommissionen des Grossen Rates soll nur noch der Ansatz für Halbtagessitzungen gelten, auch wenn mehrere Sitzungen in dieser Zeitspanne abgehalten werden. Sparvolumen: rund 10000 Franken.
2. Besoldungsverordnung: Sämtliche Sitzungsgelder und Spesenvergütungen aus Mandaten der Mitglieder des Regierungsrates sollen künftig in die Staatskasse fliessen. Sparvolumen: rund 10000 Franken.
3. Landwirtschaftsgesetz: Die externen Kontrollen über den erfüllten ökologischen Leistungsnachweis, die bisher vom Landwirtschaftsamt bezahlt werden, sollen neu auf die Produzentinnen und Produzenten abgewälzt werden. Dieser Nachweis dient als Grundlage für die Direktzahlungen. Sparvolumen: rund 300000 Franken.
4. Kulturförderungsgesetz: Die Beiträge der Gemeinden der Regio Frauenfeld an die Kantonsbibliothek sollen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und von 200 auf 500000 Franken erhöht werden. Der Beitrag setzt sich aus einem Sockel- und einem Benutzerbeitrag zusammen. Mehreinnahmen: 300000 Franken.
5. Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch: Die heute bestehenden 20 Kreise für Grundbuchämter und Notariate sollen neu auf Bezirksebene organisiert werden. Damit können die bisherigen Kreise, die sonst keine Bedeutung mehr haben, abgeschafft werden. Sparvolumen: längerfristig bis 1,5 Millionen Franken.
6. Gesetz über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate: Die Gebührenansätze für die Notariate sollen kostendeckend ausgestaltet und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Geschätzte Mehreinnahmen: bis zu 500000 Franken.
7. Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege: Die heute 18 Friedensrichter- und Betreibungskreise sollen neu auf Bezirksebene organisiert werden. Damit können die bisherigen Kreise, die keine Bedeutung mehr haben, abgeschafft werden. Längerfristiges Sparpotenzial: rund 500000 Franken.
8. Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel: Die Erträge aus den Jagdpachtzinsen sollen neu aufgeteilt werden. Die bisherige Aufteilung von zwei Dritteln an die Gemeinden und einem Drittel an den Kanton soll – den erbrachten Leistungen entsprechend – umgekehrt werden. Mehreinnahmen für Kanton: 202000 Franken.
9. Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der kantonalen Verwaltungsbehörden: Der Stundenansatz für die Bearbeitung von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll von 100 auf 130 Franken erhöht und damit seit 1998 erstmals angepasst werden. Mehreinnahmen: rund 4000 Franken.
10. Wassernutzungsgesetz (drei Massnahmen): Die Verleihungsgebühr für Wasserentnahmen bei der Nutzung als Brauch- und Trinkwasser soll erhöht werden. Mehreinnahmen: 120000 Franken. Ebenfalls erhöht werden sollen die Konzessionsgebühren für die private Nutzung, beziehungsweise die Flächennutzung des Bodensees. Mehreinnahmen: 75000 Franken. Als drittes sollen Konzessionsgebühren für die Bootsstationierungen der Gemeinden am Bodensee eingeführt werden. Längerfristige Mehreinnahmen: rund 2,3 Millionen Franken.
11. Steuergesetz: Der bisher in der Höhe unbeschränkte Pendlerabzug soll auf 4500 Franken begrenzt werden. Von dieser Massnahme wären rund 26 Prozent der Pendlerinnen und Pendler betroffen. Geschätzte Mehreinnahmen: 17 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden, Kantonsanteil rund sieben Millionen Franken.

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