Förderbeiträge für Thurgauer Künstler
Thurgau – Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Die Beiträge haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2015 werden insgesamt fünf Förderbeiträge zu je 25000 Franken vergeben.

Thurgauer Kunst im Rosgartenmuseum. Im Hintergrund ein Selbstportrait von Adolf Dietrich. (BIld: ek)
Die Beiträge sollen im Sinn eines Stipendiums einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen, wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist.
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury aus den Fachreferenten des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2015 überreicht.
Bewerbung
Die Ausschreibungsunterlagen können beim Kulturamt des Kantons Thurgau, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld, E-Mail: kulturamt@tg.ch, Telefon 058 345 73 73, bezogen oder auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2015 (Poststempel). Die Unterlagen sind in fünffacher Ausführung (maximal Format A4, keine Originale) einzureichen und werden in der Regel nicht retourniert.