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Budget 2015 und Kanalisationsreglement

Langrickenbach – An seiner Sitzung nach den Herbstferien hat der Gemeinderat Langrickenbach das Budget 2015 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Es sieht einen Aufwandüberschuss von 44460 Franken vor. Angesichts der steigenden Gesundheitskosten und geplanten Investitionen beantragt die Gemeindebehörde, den Steuerfuss auf 68 Prozent zu belassen.

Frau Gemeindeammann Fabienne Schnyder. (Bild: Thomas Martens)

Frau Gemeindeammann Fabienne Schnyder. (Bild: Thomas Martens)

Mit dem Voranschlag 2015 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 24. November über zwei grosse Investitionsprojekte befinden, bei denen eine gewisse Dringlichkeit gegeben ist. Im Rahmen der Sanierung der Kantonsstrasse in Herrenhof (Herrenhoferrank) durch das kantonale Tiefbauamt ist der Ersatz der Wasserleitung, von EW-Leitungen und von Hausanschlüssen geplant. Ausserdem hat die Gemeinde einen Anteil an die Erneuerung der Strassenbeleuchtung zu leisten.

Ähnliche Sanierungsarbeiten sind für die Gemeindestrassenabschnitte im Weiler Bruster geplant. In diesem Fall gehen die Kosten für die Belagsanierung vollumfänglich zulasten der Gemeinde. Gesamthaft sind für die Politische Gemeinde und die Werke Investitionen von über 1,3 Millionen Franken vorgesehen.

Neben finanztechnischen Angelegenheiten legt der Gemeinderat der Versammlung ein neues Kanalisationsreglement vor. Es wurde auf der Basis eines Musterreglements des Kantons Thurgau erarbeitet und regelt Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten sowie technische Anforderungen für den Bau und Betrieb von Entwässerungsanlagen. Die Finanzierungsgrundlagen für die Abwasserentsorgung sind in der Beitrags- und Gebührenordnung festgesetzt, welche momentan überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird.

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