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Regierungsratsersatzwahl am 8. März 2015

Frauenfeld – Der Regierungsrat hat den Termin für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates auf Sonntag, 8. März 2015, festgelegt. Wahlvorschläge können bis am 12. Januar 2015 bei der Staatskanzlei eingereicht werden.

Claudius Graf-Schelliing. (Bild: Archiv)

Claudius Graf-Schelliing. (Bild: Archiv)

Am 22. Oktober hat Regierungsrat Claudius Graf-Schelling anlässlich der Sitzung des Grossen Rates seinen Rücktritt aus dem Regierungsrat per 31. Mai 2015 bekannt gegeben. Der Regierungsrat hat nun festgelegt, dass die Ersatzwahl am ersten eidgenössischen Abstimmungssonntag 2015 stattfinden wird. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde drei Wochen später, am 29. März, durchgeführt werden. Den entsprechenden formellen Anordnungsbeschluss wird er im Dezember fassen.

Mitte Dezember wird die Staatskanzlei das Wahlvorschlagsformular allen  Parteien zustellen und es im Internet publizieren. Wahlvorschläge können bis am 12. Januar 2015, 16.30 Uhr, bei der Staatskanzlei eingereicht werden. Die Namen der bis zu diesem Zeitpunkt vorgeschlagenen Personen erscheinen auf der Namenliste, die den Wahlunterlagen beigelegt wird. Wählbar sind jedoch auch Personen, die nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.

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