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Haft für Dieb und Ausbrecher

Kreuzlingen – Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte einen Mann aus Montenegro zu einer Haftstrafe von 42 Monaten. Dem 37-Jährigen wurde eine Einbruchserie in der Ostschweiz nachgewiesen.

Der Mann, der im Mai aus dem Kantonalgefängnis ausbrach und sich schon sechs Tage später stellte, wurde am Mittwoch verurteilt. Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige insgesamt 14 Mal in Liegenschaften in der Ostschweiz einstieg. Diese Taten gab der Mann auch zu. Der zweite Einbruch sowie derjenige mit der höchsten Deliktsumme fanden im Bezirk Kreuzlingen statt. Bei seinen Diebestouren stahl der Mann nicht nur wertvolle Dinge – unter anderem Bargeld, Uhren, Schmuck und Elektronikartikel – sondern richtete auch grossen Sachschaden an. Er erbeutete innert zweieinhalb Jahren mehr als 450’000 Franken
Der Beschuldigte machte sich die Ferienabwesenheit der Bewohner zu Nutze, Gewalt gegenüber Personen wendete er keine an. Wenn er entdeckt wurde, flüchtete der Mann sofort. 2012 wurde er festgenommen, kaum aus der Untersuchungshaft entlassen, setzte er seine Einbruchsserie umso vehementer fort.

(Symbolbild: Thomas Martens)

(Symbolbild: Thomas Martens)

Die sechs Einbrüche, bei denen ihm keine DNA-Spuren nachgewiesen werden konnten, gab der Beschuldigte auch nicht zu. Hier entschied das Gericht im Zweifel für den Angeklagten und folgte den Anträgen der Verteidigung. Das Gericht sieht es als möglich an, dass diese Taten von einer hinter dem Mann stehenden, international operierenden kriminellen Organisation koordiniert wurden. Andere könnten in ihrem Auftrag gehandelt haben. Denn die Organisation, davon war auch die Staatsanwaltschaft überzeugt, rekrutiere immer wieder neue, vorwiegend aus dem Balkan stammende Leute.

Namen über Mittäter oder Hintermänner gab der Angeklagte nicht preis. Er habe «sehr, sehr gute Gründe», dies nicht zu tun, sagte er vor dem Bezirksgericht aus.

Verurteilt wurde der Angeklagte auch für die durch seinen Ausbruch aus dem Kantonalgefängnis entstandene Sachbeschädigung und wegen  der Fälschung von Ausweisen. Nur wenig strafmindernd wirkte sich sein Geständnis aus.

Ihm wird die Untersuchungs- und Sicherheitshaft angerechnet: Die nächsten zwei Jahre wird er im Gefängnis verbringen. Der Montenegriner muss zudem insgesamt über 100’000 Franken Schadensersatz  und die Verfahrenskosten zahlen.

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