Wegfall von 200000 Franken Steuern pro Person und Jahr
Die Volksinitiative «Abschaffung der Pauschalbesteuerung» ist wie die 1:12 Initiative und die Mindestlohn-Initiative ein weiterer Angriff der Linken auf den Wohlstand und die Beschäftigung in der Schweiz. Mit dieser Initiative werden die Steuerhoheit der Kantone untergraben, der Föderalismus geschwächt und Zentralisierungen angestrebt. (Erwin Imhof, SVP-Kantonsrat, Bottighofen)
Im Jahre 2011 hat das Thurgauer Stimmvolk die Abschaffung der Pauschalbesteuerung abgelehnt und mit der klaren Zustimmung des Gegenvorschlags die minimale Steuerlast unabhängig des Steuerfusses auf 150000 Franken erhöht. Davon profitieren vor allem Gemeinden mit einem höheren Steuerfuss.
Auf das kommende Jahr wird auch die direkte Bundessteuer für diese Personen erhöht. Der Mindestaufwand beträgt dabei 400000 Franken, der nach den gleichen Tarifen wie für alle Steuerpflichtigen festgelegt wird. Die pauschal besteuerten Personen dürfen in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie belasten unser Sozialsystem nicht, zahlen dafür aber rund eine Milliarde Franken an Steuern und AHV-Beiträgen.
Mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung drohen schweizweit hohe Steuerausfälle. Dabei sind vor allem die Bergkantone und die Westschweiz betroffen. Nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative dürfen wir den Bergkantonen nicht noch weitere Probleme und finanzielle Einbussen auferlegen. Der Föderalismus und der Zusammenhalt der Schweiz darf nicht geschwächt werden.
Bei einer Annahme der Initiative werden die besten Zahler den Wohnsitz ins Ausland verlegen, wo ihnen z.B. in Liechtenstein und Österreicher ähnliche Steuermodelle angeboten werden. Die rund 90 Pauschalbesteuerten im Thurgau zahlen jährlich alle mindestens 200000 Franken Steuern. Sie gehören zu den obersten fünf Prozent der Steuerzahler im Kanton. Wollen wir wirklich freiwillig auf diese Steuereinahmen verzichten? Aus all diesen Gründen lehne ich die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ab.
Es ist doch in der reichen Schweiz ein fragwürdiges Unterfangen, zum Beispiel mit „ausländischen Pauschalbesteuerten“ Bergkantone retten zu wollen, wie es Herr Imhof von der SVP – also ausgerechnet aus jener politischen Gruppierung kommend, die gegen „Ausländisches“ immer gerne ein Wort mehr beigibt – als überaus sinnvoll erachtet. Eine elementare Aufgabe des Bundes, des politisch ausgleichenden CH-Systems ist es doch, dort zu helfen, wo es notwendig ist. Es wird auch weitgehend so gehandhabt. Nun weiss ich nicht, ob auch in Bottighofen „Pauschale“ ihrem Lebensentwurf nachgehen. Nur ist es grundsätzlich so, dass „Erwerbstätigkeit“ bei diesen Personenkreisen, die anscheinend „Erwerbstätigkeit“ zu unterlassen haben, ehrlicherweise genauer definiert werden müsste, was diese „Erwerbstätigkeit“ bedeuten kann – zum Beispiel angefangen beim Wort: „Börse“! Natürlich sind „Pauschale“ um einen weiteren „Erwerb“ bemüht. Das ist ja grundsätzlich nicht verwerflich. Da unterscheiden sie sich nur in der „Grössenordnung des Geschehens“ von „Normalos“. Nur verdrehen sollte man die Dinge nicht. Und ein „Angriff auf Wohlstand und Beschäftigung in der Schweiz“, wie dies Herr Imhof mit der Abschaffung der eben auch als „ungerecht“ empfundenen Steuer in Verbindung bringen möchte, ist abenteuerlich daneben. Dabei steht derzeit überall zu lesen, dass Kantone, welche diese Steuer nicht mehr in ihrem Arsenal haben, gute, politisch gerechte Erfahrungen machen. Das ist die andere Seite. Es geht nicht „um freiwilligen Verzicht auf Steuereinnahmen“, wie Herr Imhof darstellt. Es geht um mehr: um den politisch-geistigen Inhalt der Infragestellung!
Nur schon der Satz von Bruno Neidhart „in der reichen Schweiz“ von zeigt, welcher Wohlstandskrankheit manche Leute verfallen sind, in wirtschaftlich guten Zeiten auf sozialistische Rezepte zu setzen und den Schlendrian walten zu lassen. (6 Wochen Ferien, 10 Prozent mehr AHV oder antiföderale Korsette für den Steuerwettbewerb). Es ist nicht die sozialistische Gleichmacherei, welche die Schweiz wirtschaftlich stark und den Wohlstand in der Schweiz gefördert haben. Der Kanton Thurgau hat sich 2011 gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung entschieden. Die zentralistische Forderung über die ganze Schweiz ein Korsett zu legen, offenbart nur das antiföderale Verständnis, welches manche besitzen.
Seit wann ist es „sozialistische Gleichmacherei“, in der Schweiz den Verfassungsgrundsatz durchsetzen zu wollen, nachdem Einkommen nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden müssen? Ausserdem gilt ein Diskriminierungsverbot, dem die Möglichkeit widerspricht, dass nicht erwerbstätige Ausländer sich pauschal besteuern lassen können, die Möglichkeit Schweizern aber nicht offen steht. Ganz zu schweigen, dass Erwerbstätige (in- und Ausländer) diese Möglichkeit wählen könnten. Und wieso sollte der Schlendrian einreissen, wenn alle nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert würden? Wenn sich überhaupt jemand Schlendrian leisten kann, dann doch am ehesten jene, die soviel Geld haben, dass sie nicht mehr dafür arbeiten müssen. Föderalismus kann kann auch weiterhin gelten: innerhalb der kantonalen Steuergesetze gibt es auch ohne Pauschalbesteuerung genügend Möglichkeiten dafür.
Ach übrigens, Herr Schuler – ist die Schweiz Ihrer Meinung nach, nicht reich?
Ich bin beileibe nicht „wohlstandskrank“ – dies sei anderen überlassen, lieber Herr Marcel Schuler. Sie sollten sich eher zum Thema äussern und nicht mit allzu Bekanntem operieren („sozialistische Gleichmacherei“). Solche „Standards“ werden durch wiederhohlen nicht richtiger. Thema verfehlt.