Weg frei für Ammann und Schwihag
Tägerwilen – Damit die beiden alteingesessenen Firmen Ammann und Schwihag bauen können, zont die Gemeinde mehr als 17000 Quadratmeter Landwirtschaftsfläche ein. Das bestimmten 207 Stimmberechtigte am Montagabend in der Bürgerhalle. Sie genehmigten ausserdem Baureglement, Zonenplan und Beitrags- und Gebührenordnung.
Die Gemeinde Tägerwilen hat ihre Planungsinstrumente auf den neuesten Stand gebracht. «Für die nächsten zehn bis 15 Jahre sind diese gültig», erklärte Gemeindeammann Markus Thalmann. Vorausgegangen waren 30 Sitzungen in drei Jahren, an welcher die Planungskommission, bestehend aus dem gesamten Gemeinderat sowie sieben Bürgern, eine breit abgedeckte Vorlage ausarbeitete. Die Bevölkerung wurde während des gesamten Vorgangs miteinbezogen, unter anderem durch Infoanlässe oder über die Tägerwiler Post.
Kehlhofwiesen gestrichen
Von insgesamt 15 Einsprachen hatten keine wesentliche Änderungen zur Folge. Wohl aber die Petition von Fritz Lorenz zur Kehlhofwiese. Er sammelte 702 Unterschriften, was den Gemeinderat veranlasste, die 4,4 Hektar Fläche aus dem Richtplan OST zu streichen.
Zur Revision des Zonenplans und des Baureglements waren 24 Begehren eingegangen, erklärte Planer Christoph Brugger und erläuterte Änderungen und Anpassungen wie beispielsweise die Verkleinerung der Spezialbauzone Chastel um rund die Hälfte der Fläche. «Sie ersatzlos ganz zu streichen war mit dem Grundbesitzer nicht möglich», beantwortete Gemeindeammann Markus Thalmann eine Frage aus dem Publikum.
Zusätzlicher Mobilfunkartikel
Auf Antrag von Konrad Weidmann wurde das Baureglement um einen Artikel ergänzt. Dieser hat fünf Absätze, welche zum Ziel haben, Schutz vor schädlicher Mobilfunkstrahlung zu bieten. Der Antrag wurde ausführlich diskutiert, zu den Unterstützern zählte auch der Gemeindeammann selbst. O-Ton Thalmann: «Das könnte hilfreich sein, schaden tut es aber sicher nicht.» Nur zehn streckten dagegen; das Baureglement nahm die Gemeindeversammlung danach grossmehrheitlich an.
Bei der Teileinzonung für die beiden Firmen Ammann und Schwihag hatten Einsprachen Wirkung gezeigt. Um rund 8000 Quadratmeter kleiner fällt die Fläche aus, die neu der Arbeitszone A1 zugewiesen wird. Der bisherige Standort an der Oberstrasse wird von der Gewerbe- in die Wohn- und Arbeitszone WA2.5 umgezont.
Einem Antrag Bruno Schlauris, dies aufzuschieben, versagte die Gemeindeversammlung mit 120 Nein ihre Zustimmung. Schlauri war der Meinung, die Umzonung könne zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Er wollte dadurch einen «Marschhalt» erreichen, da in Tägerwilen zu viele Wohnungen gebaut würden und die Gemeinde zu schnell wachse. Eines der gewichtigeren Argumente gegen Schlauris Antrag brachte der Gemeindeamman selbst vor: «Die Firmen erzielen mehr Wert mit Wohnland. Ohne die Umzonung ist unsicher, ob es zu einem Neubau kommt.» Am Ende gab es verhaltenen Applaus für das Ergebnis von 126 Ja- gegenüber 82 Nein-Stimmen zur Aussiedlung Ammann/Schwihag.
Der revisionierte Zonenplan sieht neu 193,8 Hektaren Bauzone vor, das sind 1,9 Hektare mehr als zuvor. Die Gemeindeversammlung nahm den Zonenplan mit 159 Ja- zu 35 Nein-Stimmen an. Chancenlos blieb Christian Schwarz mit seinen Anträgen, einerseits die Umzonung der Areale Galli und Bösch von Gewerbezone in Wohn- und Arbeitszone, andererseits die Einzonung der Parzelle 356 (südlich der Kehlhofwiesen) zu verhindern. Letztere könne die Gemeinde kaufen, erklärte Gemeindeammann Thalmann. «Das geht aber nur, wenn es keine Landwirtschaftsfläche ist.»
Vertrauen in die Behördenarbeit bewiesen die Stimmberechtigten mit dem einstimmigen Urteil zur neuen Beitrags- und Gebührenordnung.
Abgesichert
Mit den Firmenbesitzern wurden Vereinbarungen getroffen. Aussiedeln müssen beide und der Spatenstich muss noch im Jahre 2017 erfolgen. Ansonsten wird der Entscheid zur Ein- und Umzonung entschädigungslos rückgängig gemacht. So geht’s weiter: An der Gemeindeversammlung vom 5. Mai entscheiden die Stimmbürger über den Landkauf bzw. die Abgabe im Baurecht an die Firmen. Landbesitzer Rolf König erhält ein gleich grosses Stück Land mit der Parzelle 302 im Seeäcker als Realersatz. Nach Genehmigung durch den Kanton erfolgt die Ausarbeitung eines Gestaltungsplans, woraufhin der Weg frei ist für das Baugesuch und das Baubewilligungsverfahren. Die Landgeschäfte werden erst nach dem Spatenstich vollzogen.