Mietwerte für 2014: Indexierung unverändert
Frauenfeld – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2014 zugestimmt. Da es gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Veränderung der Marktmieten gibt, werden die bisherigen Indexwerte unverändert auch für das Jahr 2014 fortgeführt.
Die Indexierung dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes. Der Mietwert von selbstgenutztem Wohneigentum ist als Einkunft steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt.
Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von den Liegenschaftenschätzern ermittelte Liegenschaftswert. Diese Schätzungen werden in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.
Der Thurgau hat ein Referenzsystem für marktübliche Mietwerte erarbeitet, durch dessen Fortschreibung sich Indexwerte errechnen lassen, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte sicherstellen. Grundlage für die Berechnung des Indexes 2014 bilden die Marktmietveränderungen vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014. Gemäss den Erhebungen stiegen in diesem Zeitraum die Mietzinsen für Neubauwohnungen, nicht aber jene für Altbauten. Die Indexwerte wurden mit dem Hauseigentümerverband Thurgau abgesprochen und bereinigt. Da es gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Veränderung der Marktmieten gibt, hat der Regierungsrat beschlossen, die Indexwerte auch 2014 unverändert weiterzuführen.
Der aktuelle Eigenmietwert von 100 gemäss Indexierung ist jeweils auf der Rechnung der Liegenschaftssteuer aufgeführt, die üblicherweise Mitte Januar versandt wird. Auf der Rechnung 2015 ist der Eigenmietwert für 2014 vermerkt, der in die Steuererklärung 2014 zu übertragen ist.