Urnenabstimmungen genehmigt
Münsterlingen – Der Regierungsrat genehmigt die revidierte Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Münsterlingen vom 18. November 2014.
Die Neuerung besteht darin, dass die Änderungen der Gemeindeordnung neu der Urnenabstimmung unterliegen. Dies ist nach übergeordnetem kantonalen Recht zulässig.
Da in den vergangenen Jahren immer weniger Stimmbürger zu den Gemeindeversammlungen gekommen waren, hatte sich der Gemeinderat auf Anregung aus der Bevölkerung Gedanken über Lösungsmöglichkeiten gemacht.