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Baurechtsverträge für thurmed und Stiftung Mansio

Münsterlingen – Der Regierungsrat stimmt den Baurechtsverträgen zu Gunsten der thurmed Immobilien AG und der Stiftung Mansio im Rahmen der Übertragung der Spitalbauten zu.

(Bild: Archiv)

(Bild: Archiv)

Die Baurechtsverträge wurden auf der Basis der vom Grossen Rat genehmigten Entwürfe im Detail ausgearbeitet. Dabei zeigte sich, dass nicht nur ein Baurechtsvertrag pro Partei bzw. historischer Aufteilung möglich ist, sondern je einer pro zusammenhängender Baurechtsfläche. Damit liegen nun neun einzelne Baurechtsverträge zur Eintragung im Grundbuch vor. Die Entwürfe der Baurechtsverträge aus der Botschaft an den Grossen Rat fanden jedoch materiell vollumfänglich Eingang in die vorliegenden neun Verträge.

Nutzungsvereinbarungen geschlossen
Neue Dienstbarkeiten, bzw. Aufhebungen von Dienstbarkeiten werden in Zusammenarbeit mit den Parteien vor Eintragung der Baurechtsverträge im Grundbuch eingetragen. Für den nicht an die thurmed übertragenen Bade- und Tennisplatz werden Nutzungsvereinbarungen mit der Gemeinde Münsterlingen (Badeplatz) und dem Tennis-Club Münsterlingen (Tennisplatz) erstellt, die eine unentgeltliche öffentliche Nutzung beinhalten. Die Unterhaltskosten gehen zu Lasten der Nutzer.

Weiterer Raumbedarf
Im Rahmen der Übertragung hat die Stiftung Mansio Raumbedarf für 30 bis 40 zusätzliche Wohnplätze angemeldet. Dieser allfällige Raumbedarf ist jedoch nicht auf den ausgeschiedenen Baurechtsflächen realisierbar. Die involvierten Parteien schlagen deshalb einen alternativen Standort südlich des Spitalcampus vor. Diese Fläche soll im Jahr 2015 zusätzlich im Baurecht an die Stiftung Mansio abgegeben werden, falls die Erweiterung von den zuständigen Organen beschlossen wird

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