Verstoss gegen das Tierschutzgesetz: Schweiz überstellt 48-jährige Deutsche
Kreuzlingen/Konstanz – Die Kantonspolizei überstellte am Mittwoch, 14. Januar, eine 48-jährige Deutsche an die Bundespolizeiinspektion Konstanz. Die Frau war auf Ersuchen bayerischer Justizbehörden an ihrem Aufenthaltsort in der Schweiz wegen des Verdachts des Verstosses gegen das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) verhaftet worden.
Gemeinsam mit weiteren Angeklagten wird der Frau zur Last gelegt, über 400 Tiere im Grossraum München in nicht artgerechter Weise gehalten zu haben. Die grösstenteils exotischen und teils vom Aussterben bedrohten Tiere waren bei einer Hausdurchsuchung unter katastrophalen hygienischen Umständen vorgefunden worden. So waren viele abgemagert, einige bereits tot/ mumifiziert. Die Tatverdächtige wurde von Beamten der Bundespolizeiinspektion Konstanz dem Haftrichter vorgeführt und anschliessend in die
Justizvollzugsanstalt Ravensburg eingeliefert. Sie wird sich nun vor Gericht verantworten müssen.