/// Rubrik: Stadtleben

Mehr Werbung auf dem Boulevard erlaubt

Kreuzlingen – Neu darf im Boulevard nicht nur bei Wahlen, sondern auch bei lokalen Abstimmungen Werbung gemacht werden. Der Stadtrat hat die Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung ergänzt und rückwirkend per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.

Auf dem Boulevard darf nun auch für lokalen Abstimmungen plakatiert werden. (Bild: archiv)

Auf dem Boulevard darf nun auch für lokalen Abstimmungen plakatiert werden. (Bild: archiv)

In den «Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung» sind die entsprechenden Bestimmungen festgehalten. Sie dienen der einheitlichen und sachgerechten Auslegung der Vorschriften über Reklameanlagen gemäss Baureglement hinsichtlich ihrer Gestaltung und den zulässigen Standorten. Für die Bewilligungen zuständig ist die Bauverwaltung.

Bisher nur bei Wahlen erlaubt
In der Begegnungszone «Boulevard» war mit der bisherigen Regelung politische Werbung an den Laternenmasten ausschliesslich bei Wahlen erlaubt. Mit dem Beschluss des Stadtrates darf neu auch im Vorfeld von Abstimmungen bei städtischen, schulischen oder kirchlichen Vorlagen geworben werden. Die Richtlinie lässt ausschliesslich Werbung für lokale Wahlen und Abstimmungen zu und beschränkt sich auf die Laternenmasten. Die grossen Kandelaber dürfen nicht als Werbefläche genutzt werden.

Gesamte Richtlinien einsehen
Die Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung kann im Onlineschalter auf www.kreuzlingen.ch heruntergeaden werden.

Share Button

Weitere Artikel aus der Rubrik Stadtleben

One thought on “Mehr Werbung auf dem Boulevard erlaubt

  1. Bruno Neidhart

    Mit der Plakatierungseinschränkung auf „lokale Wahlen und Abstimmungen“ ist der Kelch an der Hauptstrasse nochmals vorbei gegangen. Man stelle sich vor, „Nationale Plakate der letzten Jahre“ würden diese zentrale Strasse in einer Stadt zieren, die 50 Prozent „Ausländer“ beherbergt! So gesehen ist die Entscheidung des Stadtrates ziemlich klug.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert