/// Rubrik: Region

Mehr Zeit für Nachprüfung

Frauenfeld – Mit Entscheid vom 21. Januar 2015 hat der Bundesrat entschieden, die Nachprüfintervalle von Personenwagen und Motorrädern zu verlängern. Dieser Entscheid geht auf ein Schreiben von Regierungsrat Claudius Graf-Schelling an Bundesrätin Doris Leuthard vom Juni 2011 zurück. Darin ersuchte er um eine Überprüfung und neue Festlegung der Prüfungsintervalle bei den Motorfahrzeugen.

Fahrzeugmotor. (pixabay.com)

Fahrzeugmotor. (pixabay.com)

Der Entscheid des Bundesrat wird im Kanton Thurgau erfreut zur Kenntnis genommen. Neu müssen Personenwagen und Motorräder künftig erst fünf Jahre, spätestens aber bis zum sechsten Jahr nach der ersten Inverkehrssetzung beim Strassenverkehrsamt nachgeprüft werden. Mit diesem Entscheid trägt der Bundesrat, wie im Jahr 2011 vom Kanton Thurgau gewünscht, dem technischen Fortschritt Rechnung. Die heutigen Motorfahrzeuge weisen im Gegensatz zu vor 20 Jahren einen deutlich höheren technischen Standard auf, der eine Verlängerung des ersten Nachprüfintervalls rechtfertigt.

Nachdem im Kanton Thurgau nach wie vor Rückstände in der Einhaltung dieser Fristen vorliegen, greifen jedoch die bereits ergriffenen Massnahmen des Strassenverkehrsamtes. So reduzierte sich der Rückstand in den vergangenen zwei Jahren um rund 10’000 Fahrzeuge auf 55’000 Fahrzeuge. Dies trotz einer Zunahme des Fahrzeugbestandes um mehr als 10’000 Fahrzeuge. Mit der nun beschlossenen Anpassung der Nachprüfungsintervalle wird eine weitere Reduktion der Rückstände um ca. 8000 Fahrzeuge erwartet. Der Kanton Thurgau wird so in der Lage sein, die geforderte Einhaltung der Intervalle bis 2017 zu erfüllen.

Share Button

Weitere Artikel aus der Rubrik Region

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert