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Fussgängerzone für Velos befahrbar

Konstanz – Einige Konstanzer Fussgängerzonen sind nun auch für Radfahrer befahrbar. Entsprechende Schilder wurden bereits in der vergangenen Woche montiert.

Verbesserungen für Radfahrer. (Bild: zvg)

Verbesserungen für Radfahrer. (Bild: zvg)

Bereits im Jahr 2011 wurden in der Konstanzer Innenstadt probeweise die Fussgängerzonen während den Abend- und Nachtstunden für Radfahrer geöffnet. Der Versuch verlief so positiv, dass die Stadtverwaltung die Idee nun erneut aufgegriffen hat. Das Bürgeramt hat in enger Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Vermessungsamt sowie dem Amt für Stadtplanung und Umwelt und der Landespolizei festgelegt, dass das Radfahren in ausgewiesenen Bereichen nun ganztägig erlaubt ist.

Die Neuregelung betrifft die Paradiesstrasse zwischen der Laube und dem Obermarkt, die Hieronymusgasse, die Neugasse, die Schlachttorgasse und die südliche Rosgartenstrasse zwischen der Bodenstrasse und der Bahnhofsstrasse. Die von den Technischen Betrieben Konstanz (TBK) montierte Ausschilderung weisst jeweils vor Ort auf die Befahrbarkeit hin.

Doch auch wenn das Radfahren hier ab sofort erlaubt ist, handelt es sich bei diesen Wegen weiterhin um Fussgängerzonen. Daher ist auf den Schildern ergänzend der Hinweis auf eine angepasste Schrittgeschwindigkeit zu finden.

Erste positive Reaktionen auf diese Neuregelung sind inzwischen beim Bürgeramt eingegangen. Auch beim Bürgerempfang des Oberbürgermeisters Uli Burchardt fiel das Feedback positiv aus. Zudem informierte Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn beim Bürgerempfang im Konzil darüber, dass weitere Verbesserungen für Radfahrer in Konstanz ein Schwerpunktthema seiner Arbeit im Jahr 2015 seien.

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