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Haftstrafen für Hartz IV-Betrüger

Konstanz – Wegen Betruges in jeweils fünf Fällen verurteilte das zuständige Amtsgericht eine Frau und einen Mann aus dem Hegau zu Freiheitsstrafen von vierzehn und neun Monaten. (Hauptzollamt Singen)

(Bild: tm)

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Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, haben die beiden Verurteilten über einen Zeitraum von knapp vier Jahren zu Unrecht Hartz IV-Leistungen bezogen. Trotz Einkünften aus dem Verkauf von Schrott- und Altmetall gaben die 27- jährige Frau und der 32-jährige Mann mehrfach gegenüber dem Jobcenter wahrheitswidrig an, über keinerlei eigene Einkünfte zu verfügen. Auf diese Weise haben sie das Jobcenter Konstanz um knapp 16.000 Euro betrogen. Diese zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden von den beiden nun zurückgefordert. Die beiden Freiheitsstrafen wurde zur Bewährung auf jeweils drei Jahre ausgesetzt. Die 27-Jährige hat überdies 150 Stunden gemeinnützige, unentgeltliche Arbeit zu leisten. Der 32-Jährige wird dagegen der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Beide Verurteilten waren bereits einschlägig vorbestraft. Die beiden Urteile sind zwischenzeitlich rechtskräftig.

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