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Weit weniger Kleingärten betroffen als befürchtet

Tägermoos – Neue Untersuchungen des Amts für Umwelt des Kantons Thurgau zeigen, dass eine Sanierung des Erdreiches im Tägermoos nicht erforderlich ist.

Im Tägermoos. (Bild: commons.wikimedia.org)

Im Tägermoos. (Bild: commons.wikimedia.org)

Bereits im August 2014 wurde über Schadstoffbelastungen im Erdreich der Kleingartenanlage Tägermoos berichtet. Nun liegen die ergänzenden Bodenuntersuchungen sowie deren Bewertung durch das zuständige Amt für Umwelt des Kantons Thurgau vor.

Von anfangs vier untersuchten Gartenflächen wiesen drei Schadstoffbelastungen in den obersten 20 Zentimeter des Erdreichs auf. In der Folge wurden die Untersuchungen mit einem kleineren Raster, in 25 Parzellen wiederholt. So kann man nun genauere Aussagen über betroffene Grundstücke treffen. Insgesamt ergab sich, dass weit weniger Kleingärten betroffen sind, als zunächst befürchtet. 50 Prozent der Gärten können nach Analyse ohne Nutzungseinschränkungen weiterhin wie gehabt genutzt werden. «Es freut mich, dass uns die Ergebnisse noch vor der Vegetationsperiode vorliegen und wir nun handeln können», so Martin Wichmann vom Amt für Stadtplanung und Umwelt. Auch verwies Martin Wichmann auf die gute und enge Zusammenarbeit mit dem Kanton.

Von insgesamt 50 Parzellen sind 22 Gärten von einer erhöhten Belastung betroffenen. Hier bleibt die bereits im vergangenen Jahr vorsorglich ausgesprochene Empfehlung zum Nutzungsverhalten bestehen (siehe auch Pressemitteilung vom 8. August 2014). Die geprüften Schadstoffbelastungen überschreiten hier zwar den Prüfwert, weshalb nun auch detaillierte Proben durchgeführt wurden, sie liegen jedoch auch weiterhin nicht im Bereich des Sanierungswertes. Das bedeutet: Eine Sanierung des Erdreiches ist nicht erforderlich.

Nur ein Garten von einer Fläche von etwa 200 Quadratmetern ist von einer deutlich erhöhten Belastung betroffen. Hier wird vom Anbau von Nutzpflanzen sowie von direktem Bodenkontakt abgeraten. Die Stadt Konstanz sucht auf Wunsch in enger Abstimmung mit dem Pächter dieser Parzelle nach Lösungen. Auch wenn dies offiziell nicht mehr erforderlich wäre, hat die Stadt Konstanz beschlossen, zur nochmaligen Präzisierung, punktuelle Nachuntersuchungen im Umkreis der am stärksten von Nutzungseinschränkungen betroffene Parzellen durchzuführen.

Zur Information der Kleingartenbesitzer fand in dieser Woche bereits eine Informationsveranstaltung statt. Darüber hinaus wird nochmals gezielt jeder Eigentümer schriftlich über die Ergebnisse für die jeweilige Parzelle informiert. Auch besteht jeder Zeit das Angebot zum Gespräch mit der Verwaltung.

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