Kirchweg 3 darf abgebrochen werden
Altnau – In einem bedeutenden Rechtsstreit konnte der Altnauer Gemeinderat die Entscheide des Verwaltungsgerichtes zur Kenntnis nehmen.
Ein langes Rechtsverfahren betrifft die Liegenschaft Kirchweg 3 der Primarschulgemeinde Altnau. Im Beschwerdeverfahren betreffend Unterschutzstellung hat das Verwaltungsgericht nun rechtskräftig entschieden. Das in Orts- und Schutzplanung umgesetzte Interesse an der Bereitstellung des Grundstücks für die zukünftige Entwicklung des Schulzentrums wurde höher gewichtet als der Schutzwert. Somit handelt es sich bei dieser Liegenschaft der Primarschule Altnau nicht um ein Schutzobjekt gemäss Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat NHG. Der Gemeinderat konnte gestützt auf diesen Entscheid die Abbruchbewilligung aus dem Jahr 2009 erneuern und bestätigen.