/// Rubrik: Leserbriefe

Fragen ans Bistum

Leserbrief – Da ganz Güttingen mit der «Kreuzlinger Zeitung» eingedeckt wird, las ich als Alt-Pfarrer diesen Leserbrief, zumal ich selbst ein Mal nach sechs Kalenderjahren fast ein halbes Jahr Pfarradministrator in Amrisril war nach der Demission des Pfarrers, bevor ich zum Pfarrer gewählt wurde. (Ernst Peterhans, a. Pfr., Güttingen)

In all meinen 34 Jahren als Pfarrer war es nie der Fall, dass Katecheten oder andere Mitarbeiter in der Seelsorge einer Missio des Bistums bedurften. Bevor ich als Pfarradministrator amtete, erhielt ich vom Bistum den Sendungsauftrag, worin er erklärte, dass der Pfarradministrator mit allen Rechten und Pflichten eines Pfarrers ausgestattet sei bis zur allfälligen Pfarrwahl eines Kandidaten. Damals war ein Pfarradministrator nur kurze Zeit im Amt, heute ist es vielenorts zu einem Dauerauftag geworden, sei es, weil der Betreffende keinen Wert auf eine Wahl zum Pfarrer anstrebt, oder weil das Bistum es so angeordnet hat. Wenn die Misio für solche Mitarbeiter in der Seelsorge auch heute noch nicht zwingend erfordert wird, dann wäre die Antwort des Personalamtes in diesem Fall fragwürdig oder sie ist nicht sinngemäss wiedergegeben worden. Auch ein Leiter eines Pastoralraumes kann Pfarradministrator sein, er hat alle Rechte und Pflichten eines Pfarrers. Die Anstellung eines Katecheten oder eines Jugendbetreuers war nie Sache des bischöftlichen Personalamtes, sondern lag stets in der Kompetenz des Pfarrers beziehungsweise des Pfarradministrators und der Kirchenvorsteherschaft. Daher mussten sie auch nie vom Kirchenvolk gewählt werden.

Share Button

Weitere Artikel aus der Rubrik Fokus

One thought on “Fragen ans Bistum

  1. schiesser

    Nach den Ausführungen von Herrn Peterhabs habe ich den Eindruck bekommen, dass ein Pfarradministrator auf Dauer ein solcher bleiben kann und eigentlich nie als Pfarrer gewählt werden muss. Ist das eine Möglichkeit, den bei der röm-kath. Kirche ja nicht unbedingt sehr beliebten „Sonderweg“ zu umgehen, nach dem die Gemeinde den Pfarrer wählt? In anderen Ländern haben ja die Laien/Kirchgemeindemitglieder dazu nichts zu sagen – der Priester wird vom Bischof eingesetzt und fertig. Nur in der Schweiz hat ja die quasi „zivile Seite“ der Gemeinde ein Mitspracherecht durch die Pfarrwahl. Wenn aber der Pfarradministrator zeitlich unbegrenzt Administrator bleiben kann, ist ja der „Schweizer Sonderweg“ elegant ausgehebelt. Odre hab ich das falsch verstanden?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert