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Kulturkonzept 2016–2018 mit zwei neuen Entwicklungszielen

Frauenfeld – Der Regierungsrat hat das Kulturkonzept des Kantons Thurgau für die Jahre 2016–2018 genehmigt. Zwei neue Entwicklungsziele haben in das vom Departement für Erziehung und Kultur (DEK) umfassend überarbeitete Kulturkonzept Eingang gefunden: die Entwicklung einer Museumsstrategie und der Ausbau von Kulturvermittlungsangeboten.

Meldungen aus dem Kanton Thurgau. (Bild: archiv)

Meldungen aus dem Kanton Thurgau. (Bild: archiv)

Im Sinne einer nachhaltigen Kulturförderung werden die in den Jahren 2013 bis 2015 lancierten Projekte weitergeführt. Mit zwei neuen Entwicklungszielen setzt der Kanton zudem wichtige kulturelle Impulse für die kommenden Jahre:

Mit einer zukunftsweisenden Museumsstrategie stellen sich die kantonalen Museen den Herausforderungen einer sich rasant verändernden Gesellschaft und den damit einhergehenden Ansprüchen an zeitgemässe Museumsbetriebe und stärken so ihre Position innerhalb der schweizerischen Museumslandschaft.

Mit dem Ausbau von Kulturvermittlungsangeboten wird die Kulturvermittlung im Kanton Thurgau gestärkt, Angebotslücken sollen geschlossen und Institutionen bei der Erarbeitung innovativer Vermittlungsangebote unterstützt werden.

Das Kulturkonzept gibt detailliert Auskunft über die Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Lotteriefonds. Es zeigt auf, wie die Mittel aus Staatsrechnung und Lotteriefonds für kulturelle und gemeinnützige Trägerschaften eingesetzt werden. Die jährlichen Beiträge aus der Staatsrechnung steigen minim aufgrund des steigenden Anteils des Kantons Thurgau an den Ostschweizer Kulturlastenausgleich von bisher Fr. 1’866’100 auf Fr. 1’889’600 pro Jahr. Die jährlich wiederkehrenden Beiträge aus dem Lotteriefonds steigen insbesondere aufgrund der beiden neu gesetzten Entwicklungsziele von bisher Fr. 2’548’500 auf Fr. 2’666’000. Zudem wird der Rahmenkredit für einmalige kulturelle Projekte aufgrund der bisherigen Erfahrungszahlen von 2.3 Mio. auf 3 Mio. Franken erhöht. Ob der Rahmenkredit ausgeschöpft wird, hängt von den Gesuchen an den Lotteriefonds ab und stellt weiterhin nur eine theoretische Grösse dar.
Das Kulturkonzept wurde in Zusammenarbeit mit der Kulturkommission, den Fachref-rentinnen und Fachreferenten des Kulturamtes, den Chefs der kulturellen Ämter, den kantonalen Museen sowie mit der Kulturstiftung des Kantons Thurgau überarbeitet und aktualisiert.

Die Ausrichtung des Konzeptes beruht auf den bisherigen Kulturkonzepten und sieht keine grundsätzlichen Änderungen der Praxis vor. Das vom DEK erlassene Kulturkonzept gilt vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018. Alle Leistungsvereinbarun-gen mit kulturellen Trägerschaften werden ebenfalls für diese Zeitdauer abgeschlossen.

Das Kulturkonzept des Kantons Thurgau
Gemäss § 5 Abs. 2 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege (RB 442.11) erlässt das Departement für Erziehung und Kultur ein für jeweils drei Jahre geltendes Kulturkonzept, das vom Regierungsrat zu genehmigen ist. Es beschreibt, welche Leistungen der Kanton im Kulturbereich erbringt, welche Ziele er mit der Kulturförderung und der Kulturpflege anstrebt, welche Schwerpunkte er dabei setzt und welche Kriterien für die Unterstützung kultureller Projekte und Trägerschaften gelten. Das Kulturkonzept legt die Entscheidungspraxis des Regierungsrates, des Departements für Erziehung und Kultur sowie des Kulturamtes offen, dient den kulturellen Akteurinnen und Akteuren im Kanton als Leitfaden und ist Informationsinstrument für die Öffentlichkeit.

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2 thoughts on “Kulturkonzept 2016–2018 mit zwei neuen Entwicklungszielen

  1. Dr. R. Ballmer

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Soeben habe mit Interesse Ihren Beitrag zum Kulturkonzept des Kantons Thurgau gelesen.
    Gerne würde ich das Kulturkonzept lesen.
    Könnten Sie mich bitte informieren, wie ich es beschaffen kann?

    Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen.

    Mit freundlichen Grüssen

    R. Ballmer

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