»Einbürgerung, fertig, los», oder das Einbürgerungsallotria
Leserbrief – Einmal mehr wird von gewissen Kreisen die grenzenlose Einbürgerung gepuscht. (Text: H.G. Lips, Kreuzlingen)
Dabei geht vergessen, welches Geschenk die Eidgenossenschaft und die Gemeinden
und Städte dem Einzubürgernden machen. Woher er immer auch kommt, er kommt höchstwahrscheinlich aus einem Land mit einem schlechteren Lebensstandard, mit fehlenden Sozialleistungen, mit nicht wahrnehmbarem Gesundheitswesen, mit krankmachender Wasserversorgung und ohne soziale Absicherung bis zu seinem Tod.
Kurz, er kommt ins Paradies oder zumindest in einen paradiesischen Zustand. Was unsere
Eltern und Grosseltern mit Mühsal erkrampft haben, wird ihm auf dem Präsentierteller
geschenkt. Ich habe schon gehört, dass ein Bankier der Stadt Genf 100’000 Franken für
das Bürgerrecht bezahlt hat! Tempi passati. Heute genügen ein paar Fränkli um den roten
Pass, auf den man nicht mehr so stolz sein kann, wie noch vor dreissig Jahren, zu erhalten. Immerhin wurden in den vergangenen Jahren etwa 750’000 Ausländer eingebürgert. Und bei einigen musste man später feststellen, dass es ein Fehler war.
Das Wesen des Schweizerpasses beinhaltete und beinhaltet immer noch, dass der Eingebürgerte mit absoluter Garantie der Armut entflohen ist. Keinem wird es mehr schlecht gehen. Die Krankenversicherungsleistung der Schweiz bezahlt bei einem 90 Jährigen pro Jahr im
statistischen Durchschnitt ca. 13’000 Franken. Auch wenn dieser erst mit Alter 30 oder 40
Prämien im Obligatorium bezahlt hat. Es wird durchwegs verkannt, dass seit 1950
6,5 Millionen Ausländer inkl. schweiz. Rückwanderer in die Schweiz gekommen sind.
4 Millionen sind wieder ausgewandert. Die Gastarbeiter der 60er und 70er Jahre sind zu
30 Prozent hier geblieben, sind alt geworden und belasten heute die Gesundheitskosten. Mit Sicherheit ein Grund für die permanent steigenden Prämien. Kosten die zur Hauptsache von andern getragen werden.
Ich kann die Meinung von Professor Eichenberger, der Uni Freiburg,nur unterstützen, wenn er meint für jeden Zuwanderer müsste eine Einkaufssumme entrichtet werden. Ich meine allerdings, und im Gegensatz zu ihm, dass die Einkaufssumme zwischen 50’000 Franken und 100’000 Franken liegen müsste, um eine Abgeltung zu erreichen. Diese Summe müsste von jenem bezahlt werden, der den Zuwanderer anstellt. Schliesslich profitiert er in erster Linie vom neuen Mitarbeiter. Die Frage wann diese Summen fällig wären ist zu diskutieren. Der späteste Zeitpunkt wäre wohl der Einbürgerungstermin.
Noch etwas. In der Schweiz kann man Doppelbürger sein. Das gefällt vielen nicht. Die Frage
der Loyalität im Krisenfall muss gestellt werden. Sie könnte nur vom Einzelnen beantwortet
werden.
Also, wenn die Schweizer den Pass vergeben, dann ist es schon oberste Pflicht des Einzubürgernden diesen Staatsakt, der ihm gewährt wird, entsprechend ernst zu nehmen und seine Leistung dem neuen Land zu erbringen, in welcher Form auch immer.