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Für einen allfälligen Zustrom von Asylsuchenden gewappnet sein

Thurgau – In Zusammenarbeit mit anderen kantonalen Ämtern erarbeitet das kantonale Sozialamt derzeit eine Eventualplanung für die Unterbringung von Asylsuchenden. Diese basiert auf der Annahme, dass innert kurzer Zeit 50‘000 Asylsuchende in die Schweiz kommen könnten. Das hätte zur Folge, dass der Kanton Thurgau rund 1‘200 zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen müsste.

Schlafplätze im Kreuzlinger Asylheim. (Bild: Stefan Böker)

Schlafplätze im Kreuzlinger Asylheim. (Bild: Stefan Böker)

Die Eventualplanung soll aufzeigen, wie die Strukturen auf kantonaler Stufe ausgestaltet sein müssten, so dass sie einer temporären Unterbringung von 1‘200 Personen genügen würden. Nebst der Unterbringung und Betreuung sind auch Fragen der Sicherheit und der medizinischen Versorgung zu lösen.

Aktuell spitzt sich vor allem die Lage in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) – so auch in demjenigen in Kreuzlingen – zu.  Diese werden vom Bund betrieben und sind für die Asylsuchenden eine erste Anlaufstelle. Der Bund versucht die derzeitige Situation in den EVZ zu entschärfen, indem er zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in Schutzanlagen und anderen Unterkünften organisiert. Im Kanton Thurgau ist dies auf dem Gebiet der Stadt Kreuzlingen und der Gemeinde Sulgen geschehen. Im Gegensatz zum Kanton Thurgau hat der Bund in den Kantonen St.Gallen und Schaffhausen zudem den EVZ vorgelagerte Auffangstrukturen, sogenannte Voraufnahmezentren, geschaffen. Diese bieten Asylsuchenden, die über die Grenze gelangen, solange eine Unterkunft, bis sie in einem EVZ befragt und registriert werden können.

Nach der Unterbringung in den Voraufnahmezentren und nach der Registrierung in den EVZ weist der Bund die Asylsuchenden den Kantonen gemäss einem bestimmten Verteilschlüssel zu. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kantone für deren Betreuung zuständig. Wie sie die Aufgabe lösen, ob auf Ebene Kanton oder Gemeinden, liegt in der Aufgabenkompetenz der Kantone. Im Kanton Thurgau übernimmt in einer ersten Phase der Kanton die Betreuung der zugewiesenen Asylsuchenden. Dafür stehen dem Kanton rund 300 Plätze in sechs Durchgangsheimen zur Verfügung. Den Betreuungsauftrag hat der Kanton der Peregrina-Stiftung, einer Stiftung der beiden Landeskirchen, erteilt. Gegenwärtig erweitert das kantonale Sozialamt die Kapazitäten der Durchgangsheime durch Mietung zusätzlicher Unterkünfte. Per Ende Jahr kann mit 50 bis 90 zusätzlichen Plätzen gerechnet werden. In einer zweiten Phase verteilt das Sozialamt die Personen auf die Gemeinden des Kantons Thurgau gemäss einem vom Regierungsrat nach Massgabe der Einwohnerzahl festgelegten Verteilschlüssel.

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