Frühe Förderung erhöht die Chancengleichheit
Frauenfeld – Der Kanton Thurgau stärkt in Zukunft die Förderung von Kindern bis vier Jahren. Dazu hat eine Projektgruppe ein Konzept erarbeitet, wie Eltern in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben unterstützt werden sollen. Ein gemeinsames Grundverständnis der Frühen Förderung und bedarfsgerechte Angebote im Frühbereich wirken sich positiv auf die gesamte Gesellschaft aus.
«Das Wohlergehen unserer Kinder ist der zentrale Baustein unserer Gesellschaft», schreibt Regierungsrätin Monika Knill im Vorwort des Konzepts «Frühe Förderung Kanton Thurgau 2015 – 2019». Das Konzept hält zwar fest, dass die Förderung der Kinder in erster Linie eine Aufgabe der Eltern ist und bleibt. Der Kanton Thurgau erachtet es als seine Aufgabe, die Eltern in ihrer Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgabe zu stärken und wenn nötig auch zu unterstützen.

Regierungsrätin Monika Knill besucht im Rahmen der Medienkonferenz zum Konzept «Frühe Förderung Thurgau» die Sprachspielgruppe in Sulgen. (Bild: zvg)
Lenkungsausschuss mit drei Regierungsräten
Das Konzept «Frühe Förderung Kanton Thurgau 2015 – 2019» entstand im Auftrag des Regierungsrates. Erarbeitet wurde es unter der Federführung einer externen Projektleiterin und der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen. Um das Konzept möglichst breit abzustützen, wurden zehn Workshops und eine Tagung mit Vertretungen der Politischen Gemeinden und Schulgemeinden sowie mit Fachleuten aus dem Bereich Frühe Förderung durchgeführt. Im Lenkungsausschuss waren Regierungsräte von drei Departementen sowie die beiden Präsidenten des Verbandes Thurgauer Gemeinden (VTG) und Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) vertreten. Für die Umsetzung des Konzepts sind in den Jahren 2015 bis 2019 etwas mehr als eine Million Franken aus dem bisherigen Budget der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen und des Kantonalen Integrationsprogramms vorgesehen. Diese Finanzplanung erfolgt unter Vorbehalt der Budgetgenehmigungen durch den Grossen Rat.

Kurt Baumann, Präsident des Verbandes Thurgauer Gemeinden, Regierungsrätin Monika Knill sowie Felix Züst, Präsident des Verbandes Thurgauer Schulgemeinden, informieren über das «Frühe Förderung Thurgau». (Bild: zvg)
29 Massnahmen abgeleitet
Das Konzept legt die strategische Ausrichtung und Massnahmen fest, welche den Handlungsradius des Kantons aufzeigen und Anregungen an die Politischen Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden und weitere gibt. Das übergeordnete Ziel des Konzepts lautet: «Es stehen Angebote und Strukturen der Frühen Förderung zur Verfügung, welche die gesunde und ganzheitliche Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten bedarfsgerecht unterstützen.» Um dieses Ziel zu erreichen, wurden vier Handlungsfelder definiert: Sensibilisierung und Information, bedarfsgerechte Angebote der Frühen Förderung, Vernetzung und Zusammenarbeit sowie Qualität und Weiterbildung. In diesen Handlungsfeldern wurden 29 Massnahmen abgeleitet. So sollen zum Beispiel fremdsprachige Eltern frühzeitig über die Wichtigkeit des deutschen Spracherwerbs informiert werden, der Kanton Thurgau wird im Rahmen des Budgets kommunale Pilotprojekte befristet mitfinanzieren oder es werden Themenveranstaltungen für Fachleute organisiert.
Weichen werden früh gestellt
Die Frühe Förderung betrifft Kinder ab der Geburt bis zum Eintritt ins formale Bildungssystem mit vier Jahren. Die Förderung der Kinder ist aus verschiedenen Gründen wichtig. So werden bereits in der frühen Kindheit entscheidende Weichen gestellt. Die Frühe Förderung ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Chancengleichheit und wahrt die Rechte der Kinder. Die Frühe Förderung ist ausserdem eine gesamtgesellschaftliche und solidarische Aufgabe – letztlich hat sie auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Das vorliegende Konzept dient als Grundlage für die kantonalen Aktivitäten und Massnahmen im Bereich der Frühen Förderung und ist somit ein wichtiges Arbeitsinstrument für die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen, die im Departement für Erziehung und Kultur für das Themenfeld zuständig ist.