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Stimmrechtsbeschwerde zur Stadthaus-Abstimmung

Kreuzlingen – Das Resultat der Abstimmung über das Stadthaus-Projekt wird angefochten. Ein Kreuzlinger Einwohner hat beim Kanton Rekurs eingelegt und verlangt eine Nachzählung des knappen Ja zum Stadthaus.

Auch im Nachgang der Abstimmung zum Stadthaus geht es noch hoch zu und her. (Bild archiv)

Auch im Nachgang der Abstimmung zum Stadthaus geht es noch hoch zu und her. (Bild archiv)

Innert der gesetzlichen Frist von drei Tagen nach der Abstimmung ist beim kantonalen Departement für Inneres und Volkswirtschaft ein Rekurs eingegangen. Ein Kreuzlinger Einwohner verlangt die Nachzählung des Resultats der Stadthaus-Abstimmung. Die Zustimmung zur Vorlage am 27. November 2016 war mit 2068 Ja zu 2063 Nein bei 52 leeren Stimmzetteln äusserst knapp. Ungültig waren 73 Stimmabgaben, weil die gesetzlichen Vorschriften – ganz überwiegend bezüglich des brieflichen Abstimmens – nicht eingehalten wurden.

Stadtpräsident Andreas Netzle hatte am Sonntag bei der Bekanntgabe der Abstimmungsresultate im Rathaus die Öffentlichkeit darüber informiert, dass aufgrund der geringen Differenz von 5 Stimmen alle Stimmzettel von den gewählten Urnenoffizianten zweimal nachgezählt worden waren, bevor das Resultat amtlich wurde.

Der Kanton hat der Stadt für ihre Stellungnahme zum Rekurs eine Frist bis zum 23. Dezember 2016 gesetzt. Er wird dann darüber entscheiden, ob dem Rekurs stattgegeben und eine offizielle Nachzählung angeordnet wird. Um möglichst bald Klarheit zu haben, wird der Stadtrat dem Kanton seine Stellungnahme in den nächsten Tagen zustellen. Eine Verzögerung des Projekts ist nicht zu erwarten.

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7 thoughts on “Stimmrechtsbeschwerde zur Stadthaus-Abstimmung

  1. Bruno Neidhart

    Dass ein so knappes Resultat – öffentlich! – nachgezählt werden sollte, wäre eigentlich gegeben, ohne dass den „Urnenoffizianten“ grundsätzlich misstraut würde, welche das erzielte Resultat auszählten, das letztlich protokolliert wurde. Wahrscheinlich geht es sehr konkret um die „73 ungültigen Stimmabgaben“, überwiegend „Briefwahlergebnisse“. Dass es in Kreuzlinge ausgerechnet viele Briefwähler gibt die nicht wissen, wie sie zu wählen haben, würde schon erstaunen. Auch angesichts dessen, dass sich quasi der Stadtrat selbst die wenigen notwendigen Stimmen beibrachte, um auf dieser Wiese bauen zu können, liegt „ein Kreuzlinger Einwohner“ mit seinem Rekurs sicher nicht ganz falsch. „Eine Verzögerung des Projekts ist nicht zu erwarten“ muss daher im jetzigen Zeitpunkt, wie ein Rekurs vorliegt, als eine ziemlich arrogante Feststellung der Stadt registriert werden.

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    1. Fritz Bosshard

      Falls es zur einer Nachzählung kommt, erwarte ich dass auch die Verantwortlichen/Hintermänner offen legen wer hinter dieser Kampagne steht.

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  2. Alexander Salzmann, Gemeinderat FDP

    Wir leben in einer Demokratie, in welcher das zu entscheidende Gremium (in diesem Fall das Volk) nach zuvor festgelegten Spielregeln (Mehrheitsentscheid) entscheidet. Viel mehr als jedes Resultat eines solchen Entscheides sollte interessieren, ob die Spielregeln der Demokratie eingehalten wurden oder nicht. Zu einer Demokratie gehört auch immer ein Rechtsstaat, so dass bei berechtigten Zweifeln – ob es dies gibt oder nicht weiss ich nicht – der Rechtsstaat klärt, ob die demokratischen Spielregeln eingehalten wurden oder nicht. Dazu gibt es die Stimmrechtsbeschwerde, die offensichtlich nun jemand in Anspruch nimmt. Das ist sein gutes Recht und wir anderen haben hier nicht zu urteilen. Es handelt sich hier also nicht um eine „Kampagne mit Hintermännern“, sondern um eine Recht in einem Rechtsstaat. Wir werden dann sehen, wie das ausgeht. Dass eine Verzögerung des Projekts nicht zu erwarten sei, ist eine mutige Aussage des Stadtrats.

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    1. Fritz Bosshard

      Danke für ihre Aufklärung über die Gepflogenheiten des Rechtsstaates, so ist mir überlassen welchem der Lager bezüglich der Abstimmung ich Sie zuordne.

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      1. schiesser

        Was haben Sie nur immer mit „Lagern“? Wieso muss jemand zu einem „Lager“ gehören, der es einfach nur normal findet, wenn ein Anderer seine demokratischen Rechte wahr nimmt – z.B. jene einer Stimmrechtsbeschwerde? Bei einem so knappen Ausgang einer Abstimmung war es fast abzusehen, dass jemand eine Nachzählung verlangen würde. Das sollte ja kein Problem sein, hat doch der Stadtpräsident schon erklärt, es sei sicherheitshalber schon vor der Verkündung des Ergebnisses zweimal nachgezählt worden. Wird halt im Beisein eines Kantonsvertreters nochmal gezählt. Und? So lange die Stadt nicht den Fehler wiederholt, den mehrere Gemeinden in den 1980er Jahren nach der Abstimmung zur Kantonsverfassung machten, als sie die Stimmzettel so schnell weg warfen, dass nachher nicht mehr nachgezählt werden konnte (und deshalb die Abstimmung wiederholt werden musste), so lange ist doch alles paletti. Ganz ohne „Lager“.

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      2. Alexander Salzmann, Gemeinderat FDP

        Werter Herr Bosshard.

        Ich habe mein Lager klar benannt, sowohl bei der Gemeinderatsabstimmung wie auch in meiner ausführlichen Begründung auf meiner Facebookseite. Ist alles öffentlich. Ich hatte mich enthalten. Ausserdem geht es hier nicht um das Lager Ja oder Nein, sondern darum, ob die demokratischen Splelregeln eingehalten worden sind. Und dies ist mir mit Verlaub wichtiger, als die Sachfrage.

        Mit besten Grüssen
        Alexander Salzmann

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      3. Bruno Neidhart

        Es geht nicht um eine „Lagerzuordnung“ – Herr Bosshard. Die einen äussern sich öffentlich dafür – oder dann dagegen. Für andere kommt die Zeit beim anonymen brieflichen oder physischen Urnengang, sich zur Sache zu äussern. So geht Demokratie. Selbst wenn das „grösste Lager“ uninteressiert blieb (aber das wäre eine andere, wiedermal zu hinterfragende Geschichte!). Dabei ist es übrigens nicht so, dass die Argumente, welche sich demokratisch als Mehrheitsmeinung „nicht durchsetzen konnten“, weniger stimmiger sein könnten, als die Mehrheitsmeinung. Eine Mehrheitsmeinung ist vorerst nur stimmig bezüglich einer Zahl. Das ist in einer Demokratie manchmal insofern tragisch, als sich (nur als Beispiel) im Zeitverlauf eine bestimmende Mehrheitsmeinung als „veritabler Flop“ herausstellen könnte. Solche Flop-Meinungen werden dann in der Regel eher von Auswärtigen erkannt, welche eine örtlich unbelastete Sicht bezüglich eines (wiederum nur als Beispiel) baukulturellen Entscheides haben – „Jesses – wiä chamenau!“ – , dies besonders, weil Auswärtige das Resultat nun in voller Wucht sehen können (was Einheimischen durch eine 1:1-Kulisse aktuell einmal mehr versagt blieb – aber nicht hätte versagt bleiben dürfen, um die Wirklichkeit, nicht nur eine „visuelle Scheinwirklichkeit“, werten zu können!). Eine Demokratie kommt durch Mehrheitsentscheide besonders da an ihre Grenzen (eine Diktatur schon vorher!), wo es um den Komplex „Baukultur-Geschichte“ – wie vorliegend – geht. Eine gegenteilige Meinung zu beanspruchen ist aber letztlich immer eine individuelle Angelegenheit. Eine „Fritz Bosshard’sche Lagerzuordnung“ gibt es im Kern daher nicht. Es sei denn, sie wird gesteuert. Aber das hätte dann mit Demokratie wenig zu tun, obwohl sie davor – besonders bei Abstimmungen, die das ganze Land betreffen – , keinesweg gefeit ist, wie die jüngste Geschichte zeigt……

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