Frühpensionierung leicht gemacht
Kreuzlingen – Die Stadt Kreuzlingen ist ein guter Arbeitgeber. So gewährte sie in den vergangenen Jahren solchen Angestellten, welche sich früher pensionieren lassen wollen, eine Überbrückungsrente.
Jetzt übernimmt der Stadtrat diese Praxis – und einige weitere Punkte – in seine Überarbeitung des Reglements über die Dienstverhältnisse der Stadt. Auch über diese Vorlage entscheidet der Gemeinderat am Donnerstag. Unter der Überbrückungsrente versteht man den Betrag, den die Stadt leistet, damit die AHV-Rente auch für Frühpensionierte nicht kleiner ausfällt. Maximal zwei Jahre vor dem gesetzlichen AHV-Pensionsalter können sich die Angestellten der Stadt in den Ruhestand verabschieden und erhalten so dennoch den vollen Satz.
Vor allem Mitarbeiter, die körperlich anstrengende Arbeit verrichten, nutzen diese Möglichkeit, sagte Stadtpräsident Andreas Netzle an der Vorstellung der Teilrevision. Es zeige die Wertschätzung der Stadt gegenüber älteren, langjährigen Mitarbeitern, so der Botschaftstext.