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Kanton schreibt Abstimmungs-Rekurs ab

Kreuzlingen – Der Rekurs gegen das Abstimmungs-Ergebnis zum Stadthaus wird als erfüllt abgeschrieben. Die Stadt hatte von sich aus unter Aufsicht des Kantons nachgezählt und das Ergebnis bestätigt. Der Kanton hätte den Anspruch auf Nachzählung «wohl eher verneint».

So soll das Stadthaus samt Neugestaltung Festwiese aussehen. (Bild: IDK)

Nachdem die Stadt Kreuzlingen von sich aus das Ergebnis der Abstimmung über das neue Stadthaus unter Aufsicht des Kantons nachzählen liess, ist für das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) die Sache erledigt. Der Stadtrat habe dem Rekursbegehren entsprochen. Das Ergebnis der Auszählung sei absolut korrekt. Eine knappe Mehrheit der Abstimmenden hatte am 27. November 2016 dem Baukredit für das Gesamtprojekt «neues Stadthaus mit Tiefgarage und Gestaltung Festwiese» zugestimmt.

Da der Rekurs keine Begründung enthielt, die über die Knappheit des Ergebnisses hinausging, hätte das DIV einen Anspruch auf Nachzählung «wohl eher verneint», wie es im Beschluss des DIV heisst. Die gesetzlichen Bestimmungen sowohl des Bundes wie auch des Kantons seien so zu verstehen, dass ein knappes Ergebnis allein keinen Anspruch auf Nachzählung begründen solle. Es müssten Unregelmässigkeiten beziehungsweise ein Mangel an der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses glaubhaft gemacht worden sein. Der Rekurrent hatte aber keine Unregelmässigkeit festgestellt, sondern einfach die korrekte Auszählung angezweifelt.
Der Stadtrat nimmt den Entscheid des Kantons mit Genugtuung zur Kenntnis. Hatte er doch bereits am Abstimmungstag das Ergebnis mehrfach nachgezählt, bevor er das jetzt auch vom Kanton beglaubigte Ergebnis bekanntgab. Es sei wichtig, dass das Vertrauen in unsere Behörden und Institutionen – hier in das aus gewählten Volksvertretern bestehende Wahlbüro – nicht untergraben werde, sagte Stadtpräsident Andreas Netzle. Demokratische Entscheidungen müssten von allen akzeptiert werden, auch wenn sie knapp ausfielen.

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