/// Rubrik: Leserbriefe

Ja zur Unternehmenssteuerreform

Leserbrief – Im Abstimmungskampf wurde gerne von Gerechtigkeit gesprochen, die Steuerreform sei gerecht oder eben nicht. (Alexander Salzmann, Kreuzlingen)

(Bild: archiv)

Die Steuereinnahmen sind sehr grob ein Produkt von Steuersubstrat und Steuersatz. Je höher der Steuersatz, desto tiefer wird das Steuersubstrat sein, weil das Steuersubjekt entweder ins Ausland abwandert, seine steuerlich nützliche Tätigkeit aufgibt oder in die Steuerunehrlichkeit flüchtet. Daher sollte beim Steuersatz Rücksicht genommen werden, welche Art von Steuersubstrat wie reagieren könnte. Internationale Holdinggesellschaften haben ein sehr flüchtiges Steuersubstrat, das wir bisher mit entsprechenden Privilegien gehätschelt haben. Fünf Milliarden Franken brachte uns das ein. Eine clevere Steuerstrategie der Vergangenheit, die leider heute international nicht mehr akzeptiert wird und wir uns daher im Vorhof der Schwarzen Liste von Steueroasen befinden. Nun können wir nur die Holdingsprivilegien abschaffen, wie das die Linke schon immer gefordert hat, dann sind alle weg und wir dürfen dann ein Fünf-Milliarden-Sparpaket schnüren. Oder wir senken für die Unternehmen auf breiter Front die Steuersätze und verzichten somit kurzfristig auf Steuereinnahmen. Die Senkung des Steuersatzes kann somit Steuersubstrat aus dem Ausland anlocken und damit die Steuereinnahmen insgesamt langfristig erhöhen, wie das bei der letzten USR schon der Fall war. Das ist also keine Steuergeschenk und schon gar nicht ungerecht, sondern ein Balance-Akt zur weiteren Maximierung der Steuereinnahmen bei den internationalen Holdinggesellschaften. Nichtstun ist keine Option und einen Plan B haben die Gegner bisher nicht vorgelegt. Stimmen Sie der sozialdemokratischen Finanzdirektorin von Basel-Stadt, Dr. Eva Herzog, zu und verhelfen sie diesem gutschweizerischen Kompromiss der Steuerreform zum Durchbruch mit einem überzeugten Ja an der Urne.

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14 thoughts on “Ja zur Unternehmenssteuerreform

  1. Bruno Neidhart

    Eine „Maximierung der Steuereinnahmen“, bzw. „Steuersubstrat aus dem Ausland anlocken“ sind Zitate, die damit vergesellschaftet sind (oder zumindest sein könnten) – das haben die vergangenen 10-20-30 Jahre gezeigt -, dass eingefangene „Steuersubjekte“ (besonders ausländische) zwangsläufig Arbeitskräfte benötigen, diese auch zum Teil selbst mitbringen. Das ist Fakt. Man kann dafür oder gegen diese „CH-Strategie“ mit den enstsprechenden Wirkungen auf den Wohnungsbau, den Landschaftsverbrauch, den Verkehr, die Ernährungssicherheit, auf die allgemeine Infrastruktur, usw., sein. So-weit-so-gut. Oder auch nicht. Als „Steueroase“ hat sich die Schweiz lange vorzüglich behaupten können. International besteht nun – zumindest formal! – Einigkeit darüber, dass solche „Oasen“ möglichst trocken gelegt werden sollten (Das sagen allerdings auch Regierungen von Ländern, die „Fern der Heimat“ noch immer diesbezügliche „Oasen“ besitzen. Briefkastenproduzenten werden weiterhin Hochkonjunktur haben!). Herr Salzmann geht im Kern davon aus, dass hohe Steuern ein tieferes Steuersubstrat bewirken (könnten), weil: 1. Das „Subjekt“ dann ins Ausland „flieht“ (fliehen könnte), oder sich 2. in die „Steuerunehrlichkeit flüchtet“ (flüchten könnte). Spätestend jetzt stellt sich die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben (wollen), wenn „Subjekte“ agieren können, bis es endlich „passt“. Bis anhin wurde in der Schweiz durch eine „clevere Steuerstrategie“ (Herr Salzmann) eine steuerliche Optimierung besonders auch für ausländische Zuzüger gefahren. Wenn das nun nicht mehr möglich sein sollte, soll nun eine andere Steuerstrategie Ersatz schaffen, damit etwas Ähnliches zur „allgemeinen Steuersubstratsbeglückung“ beitragen kann. Wie das zukünftig zu geschehen hat: Darüber herrscht Streit. Einige sprechen von einem „gutschweizerischen Kompromiss“ („auf breiter Front die Steuersätze für Unternehmen senken“). Andere sehen das Glück gar nicht so. Es herrschen frostige Gegensätze.

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  2. Daniel Moos, Gemeinderat FL

    In der Schweiz konzentrieren sich 33 Prozent des Vermögens auf nur ein Prozent der Bevölkerung. Zu den reichsten 1-Prozent der Schweiz gehört, wer ein Vermögen von mehr als 2.3 Millionen Euro besitzt. Und zu den reichsten zehn Prozent der Schweiz gehört, wer ein Vermögen von mehr als 1.2 Millionen Euro besitzt. Die reichsten zehn Prozent der Schweiz besitzen mehr als die Hälfte des Privatvermögens, schreibt das schweizer Wirtschaftsmagazin „Bilanz“ .
    Seit Steuerdaten zur Messung der Ungleichheit zur Verfügung stehen, hatte die Schweiz stets eine sehr ungleiche Vermögensverteilung. Trotzdem nimmt diese seit den 1980er-Jahren weiter zu. Die reichsten 0.1 Prozent (zuletzt rund 5000 Steuerpflichtige) vereinen einen immer grösseren Anteil aller Vermögen auf sich. Mit dieser schiefen Verteilung gehört die Schweiz zu den ungleichsten entwickelten Ländern der Welt. Nur in den USA und Hong Kong besitzen die Reichsten noch mehr vom Gesamtvermögen, vermeldet die CS.
    Mit der Unternehmenssteuerreform III wird dieser Umstand weiter befeuert! Ohne ausgeglichene Vermögensverteilung wird es kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum geben! Wo sind die Lösungen der Befürworter um diese schädliche Umverteilung zu stoppen?

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    1. Alexander Salzmann, Gemeinderat (FDP)

      Ich weiss ja nicht, was die Vermögensverteilung mit der USR zu tun hat. Unternehmen sind die Reichen, alle anderen die Armen?

      Trotzdem gilt stets: glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Man kann eine steuerbares Vermögen haben von null:
      – und viel Geld in der Säule 3a angesammelt haben beispielweise einer mittleren sechstelliger Zahl
      – Altersgutschriften in der Pensionskasse beispielsweise einer höheren sechsstelliger Zahl
      – eine schöne Immobilie, deren Steuerwert tiefer ist als die Hypokredite drauf (also quasi negatives Vermögen)
      – ein vollständig abgeschriebenes Automobil, das immer noch seinen Dienst tut.
      – Hausrat, der steuerlich nichts wert ist
      Wir werden wohl sehr viele solcher statistisch arme Schlucker in diesem Land haben, welche die Ungleichheit statistisch massiv erhöht ……..

      Und wenn wir dann auch noch die Einkommensunterschiede, die statistisch gesehen auch leicht grösser werden betrachten: Wenn die Flexibilität der Arbeitnehmer mit zunehmender Teilzeitbeschäftigung nun als „Minilöhne“ anstatt Teilzeitlöhne betrachtet werden, dann bricht statistische natürlich eine riesige Ungleichheit aus.

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      1. Daniel Moos, Gemeinderat FL

        Die Unternhemenssteuerreform wird uns Milliarden kosten! Sollte die Rechnung der Bürgerlichen nicht aufgehen und die Zuwanderung von Unternehmen entgegen den bürgerlichen Erwartungen nicht im gewünschten Mass stattfinden, wird der Mittelstand für die Steuerausfälle aufkommen müssen. Das heisst die Eigner der Unternehmen werden aufgrund der tiefen Unternehmenssteuern belohnt, der Mittelstand darf bluten. Sei es in Form von Steuererhöhungen oder Leistungsabbau. Aus meiner Sicht entspricht dies einer Umverteilung.

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        1. Alexander Salzmann, Gemeinderat (FDP)

          KEINE Unternehmenssteuerreform (also der ersatzlose Wegfall international nicht akzeptierter Steuerprivilegien) wird uns Milliarden kosten! Sollte die Rechnung der Gegner nicht aufgehen und die Abwanderung von Unternehmen entgegen den gegnerischen Erwartungen im unerwünschten Mass stattfinden, wird der Mittelstand für die Steuerausfälle aufkommen müssen. Sei es in Form von Steuererhöhungen oder Leistungsabbau. Aus meiner Sicht entspricht dies einer Umverteilung.

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          1. Daniel Moos, Gemeinderat FL

            Ich bin grundsätzlich für eine Unternehmenssteuerreform! Einfach für eine welche sozial verträglich ist und bei welcher die Folgen klar aufgezeigt werden. Die Blackbox namens Unternehmensteuerreform III überzeugt mich jedenfalls nicht.

  3. Frischknecht Ernst

    Es sind gerade die Gemeinden, wo sich der Widerstand gegen die Unternehmungsssteuerreform formiert und zwar im „Komitee FinanzdirektorInnen, Stadtpräsidien und Stadtregierungen gegen die Reform III“! Ihr Fazit: Hohe Ausfälle für die Gemeinden, Ignorieren der kommunalen Anliegen und höhere Steuern für Privatpersonen.
    Herr Salzmann als offenbar kundiger Finanzexperte wäre sicher in der Lage, die Steuerausfälle für die Stadt Kreuzlingen zu eruieren! Jedenfalls ist er bereits auf Sparkurs, was die Neugestaltung der Romanshornerstrasse anbelangt und weitere Einwände gegen städtische Fortentwicklung sind zu erwarten!

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    1. Alexander Salzmann, Gemeinderat (FDP)

      Werter Herr Frischknecht
      Die Neugestaltung der Romanshornerstrasse schafft in erster Linie Verkehrsprobleme für die ganze Stadt; es ist kein Problem der Finanzen.

      Und zu den Steuerausfällen: Wie hoch wären die denn, wenn wir die Holdingsprivilegien einfach abschaffen und die Holding-Unternehmen abwandern? Wären wir denn bei einem NEIN besser bedient oder glauben Sie allen Ernstes, dass man den Status Quo mit den Holdingsprivilegien aufrechterhalten kann? Bei der USR geht es doch nicht um recht-links oder um eine Neiddebatte, sondern um die Optimierung des Steuerrechts aufgrund neuer internationaler Restriktionen.

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      1. Bruno Neidhart

        Bei einer USR geht es natürlich immer auch um politische Ansichten von Links, der Mitte, oder Rechts, da eine USR wesentlich mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ verbunden sein kann. „Gerechtigkeit“ wird entsprechend gruppenspezifisch unterschiedlich interpretiert. Eine simple ethische Frage bleibt dabei eher im Hintergrund, berührt die Tatsache, dass z.B. besonders eine „Holding“ nur deswegen im Land ist, um sämtliche Steuervorteile zu nutzen, welche ihr das Land verspricht und bietet. Sollte dies der einzige Grund sein, sich in einem Land anzusiedeln, besteht natürlich Anlass, gesellschaftlich darüber zu diskutieren, zumal in einem kleinen Land die „kollateralen Begleiterscheinungen“ von Ansiedlungen bekannt sind. Die „internationalen Restriktionen“ entstanden nicht zuletzt als Resultat von Steuergesetzgebungen mit eingebetteten Holdingsprivilegien. NIcht nur in CH. Diese Privilegien sollen nun in der Schweiz aber „im Prinzip“ erhalten bleiben. Herr Salzmann drückt das so aus: „Balace-Akt zur weiterer Maximierung der Steuereinnahmen bei den internationalen Holdingsgesellschaften“. Und weiter: Auf „breiter Front“ sollten die „Steuersätze für die Unternehmen“ gesenkt werden. Eine mutige Feststellung, die natürlich poltisch erregen kann. Mit einer „Neiddebatte“ muss das angesichts der vielen Investitionen, die von Dörfern und Städten laufend zu tätigen sind, nicht zusammenhängen. Mit einer poltischen Grundeinstellung in der Sache schon eher.

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      2. Ruedi Anderegg

        Lieber Alexander
        Einmal mehr wieder Prinzip Hoffnung. Keiner kann voraussagen, was für ein Verlust entstehen wird. Wie kann man nur eine derartige Vorlage vors Volk bringen. Schlicht und einfach unverantwortlich vom bürgerlich geprägten Parlament in Bern.

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        1. Alexander Salzmann, Gemeinderat (FDP)

          Lieber Ruedi
          Was ist die Alternative? Was wollen die Gegner konkret? Jede Änderungen und jede Nicht-Änderung ist schwierig zu prognostizieren. Wenn wir einfach nur die Steuerprivilegien internationaler Holdinggesellschaften aufheben – das wollten doch die Linken schon immer – uns sonst nichts machen, kommt es zu Milliardenausfällen. Wäre das verantwortungsvoller? Ich verstehe nicht, dass die Gleichbehandlung aller Unternehmen, welche die Linke seit Jahrzehnten fordert und in dieser Steuerreform verwirklich werden soll, auf solch erbitterten Widerstand ausgerechnet der Linken stösst.

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          1. Daniel Moos, Gemeinderat FL

            Die Hauptkontroverse dreht sich um die Gegenfinanzierungen. Anträge der Linken auf zusätzliche Steuern hatten im Nationalrat keine Chance. So fiel der Antrag auf eine Kapitalgewinnsteuer deutlich durch. Auch bei der reduzierten Besteuerung von Dividenden für Beteiligungen von mindestens 10 Prozent will der Nationalrat beim Status quo bleiben. Linke Anträge für den Bundesratsvorschlag bzw. zur Vollbesteuerung der Dividenden schickte die bürgerliche Mehrheit der Räte bachab.

  4. Herbert Brüllmann

    USR III
    Ich habe noch nie eine Steuergesetzrevision erlebt, wo ich als Privatperson oder als Geschäft weniger Steuern entrichten musste!
    Privat zahlt man neben anderen Steuern
    – Gemeinde- und Kantonssteuern
    – Direkte Bundessteuer
    – Mehrwertsteuer
    Als KMU zahlt man neben anderen Steuern
    – Gemeinde- und Kantonssteuern 2x
    – Direkte Bundessteuer 2x
    – Mehrwertsteuer 2x (kein Überlegungsfehler, da das Unternehmen im Konkurenzkampf steht und nicht immer die volle MwSt auf Kunden abwälzen kann!)
    Jetzt soll mir mal jemand erklären, warum ich am 12. Februar mit JA stimmen soll!
    Herbert Brüllmann, Güttingen

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