Neue Beschilderung im Mai?
Kreuzlingen – Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat zwei Beschwerden gegen das neue Verkehrsregime auf dem Boulevard abgewiesen. Bis 1. Februar haben die Einsprecher Zeit, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Weniger Durchgangsverkehr und eine höhere Aufenthaltsqualität für Flanierende sind unter anderem Ziele der Verkehrsregimeänderung. (Bild: archiv)
Falls die Einsprecher dies nicht tun, hat der Stadtrat Bahn frei, um die 2014 erarbeitete neue Signalisation einzuführen. Gemäss Stadtrat Ernst Zülle will man die neuen Schilder bis spätestens Ende Mai installieren. Zunächst als einjährigen Versuch, in der die Effizienz der Massnahmen vom Stadtrat geprüft wird: «Bevor wir das neue Verkehrsregime definitiv einführen, wollen wir Klarheit haben, ob es passt, ob wir noch daran schrauben müssen oder ob es gar ein Flop ist», erklärt Zülle. Dazu werde zur Zeit der Jetztzustand gemessen, um dann eine Vergleichsbasis für die Analyse zu haben. Zülle: «Dem Stadtrat schlage ich vor, nach rund sechs Monaten den Runden Tisch für diese einzuberufen. Wichtig ist es, die Erfahrungen der Anwohner, Detaillisten und Verkehrsteilnehmer wie Automobilisten, Velofahrer und Fussgänger in die Auswertung einfliessen zu lassen. Ebenfalls sollen auch die Auswirkungen auf die Geschäfte der Einsprecher Eingang finden.»
Die neue Verkehrsregelung lag 2014 auf. Zwei der sechs daraufhin eingegangenen Einsprachen schützte der Kanton. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerden jedoch am 16. November 2016 ab. «Sollten die zwei Einsprecher ihre Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen, würde ich das sehr bedauern», sagt Zülle.
Denn dann würde es noch länger dauern, um endlich gegen den Durchgangsverkehr Massnahmen zu ergreifen. Über 8000 Fahrzeuge rollen täglich auf dem Boulevard. Die Hälfte würd’s auch tun. Geplant ist, am nördlichen Eingang des Boulevards die Einfahrt zu verwehren. Ab Höhe Bodanstrasse soll die Einbahnstrassenregelung gelten. Die Schützenstrasse zwischen Haupt- und Sonnenstrasse soll Fussgängerzone werden. Auch die Schützenstrasse zwischen Sonnenstrasse und Einfahrt Coop-Tankstelle soll zur Einbahnstrasse werden. Allgemeines Fahrverbot soll im Bereich zwischen der Sonnenstrasse Nord (Sägestrasse bis Bahnhofstrasse) gelten.