Ja zu Steuerreform, NAF und Kulturland
Weinfelden – Am 12. Februar stimmt die Schweiz über die Steuerreform sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ab. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau sagt zweimal Ja und empfiehlt auch die kantonale Kulturland-Vorlage zur Annahme.
«Es handelt sich um den wichtigsten Abstimmungstermin für die Schweizer Wirtschaft im Jahr 2017», betonte IHK-Präsident Christian Neuweiler an einer Medienorientierung in Weinfelden. Die Thurgauer Unternehmen und die Thurgauer Wirtschaftsverbände stehen gemäss IHK-Vorstandsmitglied Peter Muri hinter der Steuerreform. Der Auslöser ist der internationale Druck zur Abschaffung von Steuerprivilegien für besonders mobile Unternehmen. Die privilegiert besteuerten Firmen haben in einzelnen Kantonen und beim Bund eine sehr hohe Bedeutung erlangt. So kommen sie beim Bund für rund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen der juristischen Personen auf.

Die IHK Thurgau erläuterte ihre Ja-Parolen: Christian Neuweiler, Ruedi Heim, Dr. Beat Hirt und Peter Muri. (Bild: Mario Gaccioli)
Durch eine Streichung der Privilegien ohne Reform würden die so genannten Statusgesellschaften auf einen Schlag steuerlich massiv stärker belastet. Dies könnte zum Wegzug von Unternehmen führen. Muri befürchtet in diesem Fall einen empfindlichen Verlust an Steuersubstrat. Der Bund hat deshalb ein Paket geschnürt, das den Kantonen Handlungsspielräume eröffnet und einen finanziellen Ausgleich beinhaltet. In der Umsetzung sind die Kantone weitgehend autonom. Privilegiert besteuerte Firmen werden künftig moderat mehr Steuern zahlen und die übrigen etwas weniger. «In Zukunft werden alle Firmen gleich behandelt», unterstrich Muri. Auch im Kanton Thurgau bestehen Umsetzungspläne, über die später entschieden wird. Der Einfluss auf die Staatskasse wird als gering eingeschätzt.
Ein gutes Verkehrsnetz
«Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist für die Schweiz sehr wertvoll», führte IHK-Vizepräsident Dr. Beat Hirt aus. Der NAF sorgt für eine gesicherte Finanzierung im Bereich der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs. Für den Thurgau von Bedeutung ist die Aufnahme der 32 Kilometer langen Bodensee-Thurtalstrasse (N23) ins Nationalstrassennetz. Zudem erhalten Frauenfeld, Kreuzlingen, Amriswil-Romanshorn und Arbon-Rorschach Zugang zu den Agglomerationsprogrammen. Mit dem Ja zur FABI-Vorlage wurden schon im Jahr 2014 die Grundlagen für die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur geschaffen.
IHK-Vorstandsmitglied Ruedi Heim zeichnete die Geschichte der beiden kantonalen Volksinitiativen «Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft» nach. Beide wurden inzwischen zurückgezogen. Abgestimmt wird über einen Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Verfassungsinitiative. «Wir unterstützen grundsätzlich einen haushälterischen und sorgfältigen Umgang mit der Ressource Boden», sagte Heim. Mit ihrer Ja-Parole anerkenne die IHK auch die Bemühungen des Grossen Rates, einen einvernehmlichen Kompromiss zu finden.