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Familie Erb muss aus Schloss Eugensberg ausziehen

Salenstein – Mit Urteil vom 9. Februar 2017 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Daniela Sheridan, der Partnerin von Rolf Erb, und deren beiden Zwillingen gegen die Auszugsverfügung abgewiesen.

Das Schloss fällt gemäss Gerichtsurteil auch in die Konkursmasse. (Bild: zvg)

Damit ist die Verfügung des Konkursamtes des Kantons Thurgau rechtskräftig und Rolf Erb muss mit seiner Familie definitiv per 1. Mai 2017 aus dem Schloss Eugensberg in Salenstein ausziehen. Sollte sich die Familie Erb diesem Auszug aus der Liegenschaft widersetzen, müsste dies mit Hilfe der Polizei durchgesetzt werden.

Nachdem alle nötigen Vorbereitungshandlungen gemacht worden sind, wurde unter verschiedenen eingeholten Offerten ein erfahrener Makler mit internationalem Netzwerk für den Verkauf von Schloss Eugensberg beauftragt. Zu den Schlossliegenschaften gehören auch ein Badehaus am Untersee, ein Gutsbetrieb, weitere Wohnhäuser sowie Wald und landwirtschaftliche Grundstücke. Alle diese Liegenschaften sollen auf dem Markt angeboten werden, obwohl bereits heute eine Liste mit über zwei Dutzend Interessenten vorhanden ist, die sich gemeldet haben. Beim Schlossinventar ist ein separater Verkauf vorgesehen, nachdem klar ist, was ein Käufer von Schloss Eugensberg mitübernehmen will. Für die zwölf Oldtimer soll ein für Oldtimer spezialisierter, international tätiger Makler beauftragt werden. Entsprechende Offerten wurden bereits eingeholt.

Für die Villa Wolfensberg in Winterthur wurde nach den nötigen Vorbereitungshandlungen und nach Einholen verschiedener Offerten ein anderer geeigneter Makler beauftragt, der in einem ersten Schritt die Liegenschaft entwickelt, um das entsprechende Potential aufzuzeigen und um einen optimalen Verkauf der Liegenschaft zu erzielen.

Bei der Schlosshof Immobilien AG, zu der auch das Zentrum Töss und zahlreiche Mehrfamilienhäuser gehören, wird in erster Priorität ein gesamthafter Verkauf der Gesellschaft geprüft. Dabei bleibt vorläufig die Option offen, bei Bedarf Einzelobjekte, z.B. das Zentrum Töss, auch separat zu verkaufen. Sowohl für den Gesamtverkauf als auch für das Zentrum Töss gibt es bereits Interessenten. Mit den Interessenten, die einen Gesamtkauf erwägen, sind die Verkaufsverhandlungen angelaufen.

Auch die weiteren Vermögenswerte, die gemäss den Gerichtsurteilen der Konkursmasse Rolf Erb zugesprochen wurden, werden schrittweise verwertet, wobei bereits namhafte Summen der Konkursmasse gutgeschrieben werden konnten. Noch immer sind einige Gerichtsverfahren hängig und auch hier soll geprüft werden, diese zu einem baldigen Abschluss zu bringen. Die Verwertung der erwähnten Vermögenswerte dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da das Konkursamt nebst der sorgfältigen Prüfung der Angebote auch ein optimales Resultat für die Gläubiger erzielen will.

Insgesamt besteht nach den für die Gläubiger erfolgreichen Gerichtsentscheiden weiterhin eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gläubigergruppen und dem Konkursamt des Kantons Thurgau.

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