Gebäudesanierungen lohnen sich jetzt
Region – Seit diesem Jahr sind die Kantone für die gesamte Förderung des Gebäudeprogramms zuständig. Im Thurgau wurde die Anpassung genutzt, um höhere Beiträge im Bereich der Gebäudehüllensanierung auszurichten. Am 8. März ist Energiesprechstunde in Amriswil.

(Bild: zvg)
Gebäude sind für rund ein Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Seit 2010 streben Bund und Kantone mit dem nationalen Gebäudeprogramm an, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss im Gebäudebereich zu reduzieren. Nun ist das Gebäudeprogramm an die Kantone übergegangen. Sie sind vollumfänglich für die Förderung zuständig, sowohl der Modernisierung der Gebäudehülle als auch der erneuerbaren Energien, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über kantonale Fördermittel und die Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen.
Hauseigentümer profitieren
Für den Kanton Thurgau hatte die Neuorganisation eine Anpassung des Förderprogramms zur Folge. Daraus resultieren unter anderem Vorteile für Hauseigentümer, welche die Wärmedämmung von Einzelbauteilen ihrer Liegenschaft verbessern. Dank höherer Bundesbeiträge konnten die Förderbeiträge für Dach und Fassade aufgestockt werden. Hauseigentümer haben ausserdem die Möglichkeit, einen Bonus für die verbesserte Effizienz der gesamten Gebäudehülle zu erhalten. Ebenso sind Gesamtsanierungen nach dem GEAK oder einem Minergie-Standard förderberechtigt sowie Neubauten, die im Minergie-P- oder Minergie-A-Standard erstellt werden. Ein weiterer Förderbereich betrifft den Ersatz des Heizsystems. Wenn Holzfeuerungen oder Wärmepumpen anstelle von fossilen oder elektrischen Heizungen zum Einsatz kommen, können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit dem einmaligen Investitionsbeitrag von 7000 Franken rechnen. Darüber hinaus ist es möglich, den Bonus Gesamtenergieeffizienz zu erreichen. Weiterhin fördert der Kanton Anschlüsse an Wärmenetze sowie die Installation thermischer Solaranlagen in bestehenden Gebäuden. Solarstromanlagen unterstützt nach wie vor der Bund mit der Einmalvergütung (bis 10 kW) oder bei grösseren Anlagen (> 10 kW bis < 30 kW) wahlweise mit der Einspeisevergütung, während der Kanton Batteriespeicher für Solarstromanlagen fördert. Informationen zum Förderprogramm und zu den Energieberatungsstellen: www.energie.tg.ch
Sprechstunde Energie
Die Sonne liefert Energie für die Produktion von Wärme und Strom auf dem eigenen Hausdach. Im Rahmen der «Sprechstunden Energie» orientieren Fachleute über Solarenergienutzung, Stromspeicherung sowie das neue Förderprogramm und stehen dem Publikum für individuelle Fragen zur Verfügung. Die Sprechstunden dauern jeweils von 19.30 bis 21 Uhr und finden wie folgt statt: am 8. März in Amriswil, am 15. März in Weinfelden und am 20. März in Diessenhofen. Die Anlässe sind kostenlos, eine Anmeldung ist aber erforderlich. Detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der Webseite: www.energie-agenda.ch