Bahnübergang Freiestrasse: Kanton lehnt Fahrverbot ab
Kreuzlingen – Seit Frühjahr 2013 ist der Bahnübergang Freiestrasse provisorisch gesperrt. Der Stadtrat beantragte beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) ein definitives Fahrverbot, um den Suchverkehr in den Quartieren zu entschärfen. Der Kanton lehnte den Antrag jedoch ab, weshalb die Sperrung am Freitag, 17. März, aufgehoben wird. Der Stadtrat behält sich vor, einen erneuten Antrag zu stellen.
Die provisorische Sperrung des Bahnübergangs Freiestrasse erfolgte vor vier Jahren im Zuge der Sanierungs- und Umgestaltungsarbeiten an der Seestrasse. Zusätzlich spielte auch die Sperrung des Hauptzolls für den motorisierten Verkehr eine Rolle; um den Parkplatzsuchverkehr zu reduzieren, entschied der Stadtrat im November 2013, den Bahnübergang als flankierende Massnahme zu sperren.
Auswirkung der Sperrung analysiert
In der Folge nutzte die Bauverwaltung die Sperrung, um die Auswirkungen mit einer Verkehrszählung zu verifizieren. Gleichzeitig konnte der im kommunalen Richtplan der Stadt Kreuzlingen festgehaltene Beschluss geprüft werden, ob der Bahnübergang künftig ausschliesslich dem Langsamverkehr zur Verfügung gestellt werden soll. Aufgrund der positiven Ergebnisse beantragte die Stadt Kreuzlingen beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) ein definitives Fahrverbot für den Motorisierten Individual Verkehr (MIV) beim Bahnübergang Freiestrasse.
Stadtrat behält sich erneuten Antrag vor
Im Februar 2017 lehnte der Kanton eine Anordnung der Sperrung jedoch ab. Er begründet den Entscheid mit der zu geringen Verkehrsentlastung (ca. zehn Prozent) in der Freie- und Wiesenstrasse und somit unzureichender Verhältnismässigkeit, zumal durch die Sperrung Mehrfahrten auf den Hauptachsen erfolgen. Die Stadt Kreuzlingen wird nun am Freitag den bisher provisorisch gesperrten Bahnübergang Freiestrasse wieder für den MIV freigeben. Allfälligen Parkplatzsuchverkehr in den angrenzenden Wohnquartieren wird die Stadt Kreuzlingen mit entsprechenden Verkehrsmessungen weiterhin beobachten. Nach Auswertung dieser Resultate behält sich der Stadtrat vor, allenfalls auf den ursprünglichen Entscheid zur Sperrung des Bahnübergangs Freiestrasse zurückzukommen und einen erneuten Antrag beim DBU zu stellen oder weniger einschränkende Massnahmen zur Unterbindung des Parkplatzsuchverkehrs vorzuschlagen, beispielsweise mit einer Einbahnregelung.