Nazi-Funker flyert jetzt?
Kreuzlingen – Bei dem Mann, der vergangene Woche am Kreuzlinger Hafen judenfeindliche Schriften verteilte, könnte es sich um den durch die Medien bekannten «Nazi-Funker» handeln. Ein Augenzeuge will ihn identifiziert haben. Die Polizei ermittelt.
Am 3. April sprach ein Mann am Kreuzlinger Hafen und im Seeburgpark Menschen an, verwickelte diese in Gespräche und händigte Pamphlete mit eindeutigem Inhalt aus. Dies berichtet ein Augenzeuge. «Als meine Freunde und ich mit ihm diskutierten, bekamen wir schnell das Gefühl, mit dem stimmt etwas nicht», sagt Luca Fischer aus Kreuzlingen über die Vehemenz, mit welcher der Mann krudeste Thesen vertrat. Die Juso haben deswegen am 6. April die Polizei eingeschaltet.
Über den «Nazi-Funker» gibt es zahlreiche Medienberichte. Darauf aufmerksam gemacht, habe Fischer ihn sofort identifiziert. «Er ist scheinbar geistig verwirrt, aber trotzdem ist in solch einem Fall eine Anzeige richtig», findet Fischer. Es handele sich klar um volksverhetzende Inhalte.
Seit mindestens 2001 hatte der «Nazi-Funker» braunen Müll über den Äther gejagt. Bis ihm ein anderer Amateurfunker auf die Schliche kam. Es dauerte zehn Jahre, seinen Standpunkt zu orten. Am Ende standen Hausdurchsuchung, Beschlagnahme des Equipments und Verzeigung bei der Polizei. Das Urteil, eine Busse von 1000 Franken sowie eine Geldstrafe von 6000 Franken bedingt auf drei Jahre, scheinen den «Fuchs» – so nannte er sich immer selbst – aber nicht sonderlich gejuckt zu haben.
Denn im Jahr 2015 wurde er erneut aktiv. Und jetzt scheint er sich sogar aus dem Bau zu trauen und seine irren Statements persönlich auf Papier zu verteilen.
Bei der Kantonspolizei Thurgau sei eine entsprechende Anzeige wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung eingegangen und die Angelegenheit wurde an die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen rapportiert, teilt Mediensprecher Stefan Haffter auf Anfrage mit. Derzeit laufe das polizeiliche Ermittlungsverfahren zur Eruierung der Täterschaft.
Die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis) des Strafgesetzbuchs stehe zur Diskussion. Sie besagt: Wer Personen auf Grund der Hautfarbe, Ethnie oder Religion das gleichberechtigte Dasein abspricht, ihnen gegenüber zu Hass oder Diskriminierung aufruft oder ihnen pauschal kriminelles, unehrenhaftes oder unsittliches Verhalten vorwirft, handelt kriminell.
Dieses Mal könnte die Strafe empfindlicher ausfallen. Laut Haffter wäre eine Strafandrohung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich.
Die Kantonspolizei macht derzeit keine Angaben zur Täterschaft. «Die Ermittlungen zum noch unbekannten Mann laufen», so Mediensprecher Daniel Meili. Die Kantonspolizei Thurgau werde auf ihren Patrouillen weiterhin die Augen nach dem Mann offen halten. Wer von ihm angesprochen wird und Material erhält, soll dies melden.