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Selbstmord ausgeschlossen

Kreuzlingen – Der Tod von Rolf Erb ist auf eine natürliche Ursache zurückzuführen. Dies haben die rechtsmedizinischen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen ergeben.

Hier sitzt die Kreuzlinger Staatsanwaltschaft. (Bild: Archiv)

Heute versendete die Staatsanwaltschaft folgende Mitteilung:

Die im Zusammenhang mit dem Tod von Rolf Erb von der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen in Auftrag gegebenen Untersuchungen beim Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen haben ergeben, dass Rolf Erb am Samstag, 8. April 2017, an seinem Wohnort Schloss Eugensberg an einem natürlichen inneren Geschehen (Herzkrankheit) verstorben ist.

Es liegen keinerlei Hinweise für eine suizidale Handlung vor, ebenso wird Fremd- bzw. Dritteinwirkung ausgeschlossen.

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