Testkäufe für Alkohol und Tabakwaren
Kreuzlingen – Um zu überprüfen, ob die hiesigen Verkaufsstellen die Jugendschutzbestimmungen einhalten, führt die Stadt Kreuzlingen Testkäufe für Alkohol und Tabakwaren durch. Das Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau hat die Testkäufe bewilligt und beteiligt sich an den Kosten.
Der Verkauf von Alkohol und Tabak an unter 16-Jährige sowie von hochprozentigen Alkoholika (ab 15 Volumen Prozent) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene verboten. Die Durchsetzung dieser Regeln liegt im Kanton Thurgau in der Verantwortung der Gemeinden.
Begleitete Testkäufe
Um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes auf dem Stadtgebiet Kreuzlingen zu überprüfen, beauftragte die Stadt Kreuzlingen das Blaue Kreuz Thurgau / Schaffhausen, die Testkäufe durchzuführen. Testkäufe sind kontrollierte Versuche von Jugendlichen, Alkohol und Tabakwaren trotz nicht erreichten gesetzlichen Mindestalters zu erwerben. Die Jugendlichen führen Testkäufe in 2er-Teams durch. Sie sind geschult und haben eine von ihren Eltern unterzeichnete Erlaubniserklärung. Während den Testkäufen werden die Jugendlichen von einer Fachperson des Blauen Kreuzes begleitet, die für das korrekte Durchführen der Testkäufe verantwortlich ist.
Auswertung und Information
Da die Resultate der Testkäufe im Kanton Thurgau derzeit nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen, dürfen auch keine Bussen ausgesprochen werden. Sind die Testkäufe abgeschlossen, werden sie durch die Stadt Kreuzlingen ausgewertet. Anschliessend folgt eine Information an die getesteten Verkaufsstellen. Diejenigen, die den Test nicht bestanden haben, werden angerufen, den gesetzlich verankerten Jugendschutz einzuhalten. Gleichzeitig werden sie auf Schulungen und Schulungsmaterial hingewiesen.
Die Testkäufe werden anonym und innerhalb von sechs Monaten in zehn zufällig ausgewählten Verkaufsstellen durchgeführt. Die Resultate werden nach der Auswertung zur Monitorings- und Sensibilisierungszwecken anonymisiert dem Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau weitergeleitet. Dies ermöglicht eine übergeordnete Aussage über die Einhaltung des Jugendschutzes im Kanton Thurgau. Über die Ergebnisse informiert der Kanton die Öffentlichkeit seit der Einführung der Testkäufe regelmässig.
Auch die Stadt Kreuzlingen wird nach Abschluss der Testkäufe die Öffentlichkeit über die anonymisierten Resultate informieren.
Kanton bewilligt Gesuche
Das Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau berücksichtigt pro Jahr maximal 20 Gesuche von Gemeinden, in denen zehn Testkäufe durch das Blaue Kreuz und pro Gemeinde durchgeführt werden können. Die Gemeinden verpflichten sich mit Erhalt der Bewilligung, die Verkaufsstellen über ihr Abschneiden bei den Testkäufen zu informieren und, falls notwendig, auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen. Zur Bedingung gehört zudem, die anonymisierten Resultate der Testkäufe dem Amt für Gesundheit zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für zehn Testkäufe belaufen sich auf 800 Franken wovon das Amt für Gesundheit maximal die Hälfte übernimmt.