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Gemeindepräsident: Wahl verschoben

Salentein – Nachdem Roland Nothhelfer seinen Rücktritt als Salensteiner Gemeindepräsident auf sofort bekannt gegeben hat, sollte eigentlich schnell eine Ersatzwahl folgen. Zu schnell für den Gemeinderat, welcher die Wahl nun auf den 26. November verschoben hat.

Roland Nothhelfer hat seinen sofortigen Rücktritt als Gemeindepräsident eingereicht. Der Gemeinderat von Salentein dankt Roland Nothhelfer für die geleistete Arbeit in den letzten 34 Jahren zu Gunsten der Gemeinde. Die offizielle Verabschiedung wird an der nächsten Budget-Gemeindeversammlung erfolgen.

Interimistische Leitung
Anlässlich der ausserordentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Juli hat der Gemeinderat über die interimistische Leitung befunden. Zum neuen Vize-Gemeindepräsidenten wurde Bruno Lorenzato gewählt. Aufgrund der Vakanz im Gemeindepräsidium übernimmt er per sofort die Leitung. Als Stellvertreterin des Vize-Gemeindepräsidenten amtet Ewa Zwick. Dem bisherige Vize-Gemeindepräsidenten Giovanni Crupi werden seine Einsätze und Leistungen als Vize-Gemeindepräsident verdankt.
Alle Aufgaben und Dossiers werden durch die jetzigen Mitglieder des Gemeinderates abgedeckt. Das Erledigen der laufenden Geschäfte und das Erfüllen der Gemeinderatsaufgaben ist bis zur Amtsübergabe an den neu gewählten Präsidenten oder die Präsidentin gewährleistet und wird nach dessen Amtsübernahmen weitergeführt.

Verschiebung der Ersatzwahl im Gemeindepräsidium
Aufgrund der kurzen Frist und der bereits gestarteten Sommerferien hat der Gemeinderat an der ausserordentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Juli beschlossen, die Ersatzwahl im Gemeindepräsidium und für den Suppleanten oder die Suppleantin der Rechnungsprüfungskommission auf das Abstimmungswochenende vom 25./26. November 2017 zu verschieben.

Genügend Zeit für die Kandidatenfindung
Gemäss kantonalem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht müssen die Gemeindewahlen bis 69 Tage vor dem Wahltag ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung erfolgt hiermit. Gestützt auf Paragraf 36 dieses Gesetzes wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge zur Aufnahme auf die Namensliste bis zum 55. Tag vor dem Wahltag (2. Oktober) an die Gemeindekanzlei in Salenstein, eingereicht werden können.
Das Namenslistenformular kann bei der Gemeindekanzlei und auf der Homepage bezogen werden. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass am 25./26. November auch andere, nicht auf der Namensliste aufgeführte Personen gewählt werden können.

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