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Stadt Kreuzlingen aktualisiert ihre Planungsgrundlagen

Kreuzlingen – Vom 1. August bis 29. Oktober wird der überarbeitete und aktualisierte kommunale Richtplan öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig findet die Vernehmlassung und öffentliche Mitwirkung der Revision der Ortsplanung Kreuzlingen statt.

Die Stadt Kreuzlingen überarbeitet ihre Planungsgrundlagen. (Bild: archiv)

Mit der Inkraftsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) auf den 1. Januar 2013 erhielten die Gemeinden des Kantons Thurgau den Auftrag, ihre Rahmennutzungspläne (Zonenplan und Baureglement) innert fünf Jahren an die Bestimmungen des neuen Planungs- und Baugesetzes und an die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) anzupassen. Die neuen planungsrechtlichen Vorgaben erforderten eine grundlegende Neubearbeitung des Baureglements und eine Überprüfung des Zonenplans. Mit der Änderung des kantonalen Richtplans zeigte sich, dass im Zuge der Revision Ortsplanung zudem auch eine Aktualisierung und Überarbeitung des kommunalen Richtplans aus dem Jahr 2012 angezeigt war.

Vernehmlassung Revision Rahmennutzungsplanung
Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden haben gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) die Bevölkerung über Ziele und Ablauf von Planungen zu unterrichten und dafür zu sorgen, dass sie in geeigneter Weise mitwirken kann. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat mit Beschluss vom 7. März bzw. vom 30. Mai den revidierten Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, zur kantonalen Vorprüfung und Durchführung der öffentlichen Vernehmlassung und Mitwirkung freigegeben. Die von der Planung betroffene Bevölkerung ist eingeladen, sich zu informieren und erhält die Gelegenheit, sich mittels Anregungen und Stellungnahmen zu äussern. Eingaben haben einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten und sind an den Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, zu richten.

Mit der Revision der Rahmennutzungsplanung wird eine Siedlungsentwicklung nach innen im Sinne des Raumplanungsgesetzes angestrebt. Dies wird primär durch Schaffung von Verdichtungspotential erreicht, indem neu kleine und grosse Grenzabstände definiert, Mindestnutzungen und Mindesthöhen eingeführt sowie moderate Aufzonungen vorgenommen werden. Die heute geltenden Ausnützungsziffern für die Wohn- und Mischzonen werden neu durch Geschossflächenziffern ersetzt. Gegenüber der geltenden Fassung werden auch neue Inhalte wie die Abgrenzungen und Bestimmungen betreffend die Strukturerhaltungsgebiete, die Gefahrenzonen sowie die Gebiete für den Bau von höheren Häusern und Hochhäusern festgelegt.

Parallel zur amtlichen Publikation (Amtsblatt, Kreuzlinger Publikationsorgane) werden alle Grund- und Stockwerkeigentümer in Kreuzlingen, Parteien und Interessengruppen sowie in Kreuzlingen tätige Liegenschaftsverwaltungen schriftlich zur Vernehmlassung eingeladen. Während der Vernehmlassungsfrist vom 1. August bis 29. Oktober können die Unterlagen auf der Website der Stadt Kreuzlingen oder ab dem 2. August in der Bauverwaltung während der Schalteröffnungszeiten in Papierform eingesehen werden. Der Zonenplan und das Baureglement müssen nach Abschluss von Vorprüfung und Vernehmlassung noch gemäss § 29 Abs. 1 PBG während 20 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Dann kann während der Auflagefrist Einsprache geführt werden.

Bekanntmachung Aktualisierung kommunaler Richtplan
Der geltende kommunale Richtplan wurde durch das Departement für Bau und Umwelt (DBU) 2012 genehmigt und ist seither gültig. Mit dem revidierten, auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzten Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und durch die Inkraftsetzung des neuen PBG am 1. Januar 2013, haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich geändert. Insbesondere der Grundsatz betreffend die Innenentwicklung im bereits überbauten Raum wurde im RPG bestätigt. Im Zuge der Revision der Rahmennutzungsplanung wurde deshalb der kommunale Richtplan aktualisiert und auf die neuen gesetzlichen Vorgaben abgestimmt. Im geltenden Richtplan formulierte Ziele, welche mit der anstehenden Revision der Ortsplanung umgesetzt werden, wurden im neuen Entwurf – welcher die Ziele und Strategien der Stadt in der Zukunft aufzeigt – nicht mehr aufgeführt. Weiter wurde der bisher separate Energierichtplan vollständig überarbeitet und als neues Kapitel in den kommunalen Richtplan integriert.

Der Entwurf des aktualisierten kommunalen Richtplans wird parallel zur Vernehmlassung der Rahmennutzungsplanung öffentlich bekannt gemacht. Während der öffentlichen Bekanntmachungsfrist vom 1. August bis 29. Oktober kann der aktualisierte kommunale Richtplan auf der Website der Stadt Kreuzlingen oder ab dem 2. August bei der Bauverwaltung während der Schalteröffnungszeiten in Papierform eingesehen werden. Äusserungen sowie Einwendungen zum Richtplan können bis zum 29. Oktober an den Stadtrat Kreuzlingen, z.H. Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2 zugestellt werden.

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