Untersuchungskommission im Tierquäler-Fall
Frauenfeld – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat heute beschlossen, im Fall K. eine externe Untersuchungskommission einzusetzen. Die Kommission hat den Auftrag, den Vollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Thurgau systematisch zu analysieren sowie Reformvorschläge auszuarbeiten.

Eines der sieben Armeetransportfahrzeuge, die für die Evakuation der Pferde in Hefenhofen eingesetzt wurden. (Bild: ID)
Der Regierungsrat hat sich an seiner heutigen Sitzung intensiv mit dem Fall Hefenhofen befasst. Nachdem die Missstände auf dem Hof des Pferdezüchters K. aufgedeckt wurden, will die Thurgauer Regierung nun den Vollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton von einer externen Untersuchungskommission analysieren lassen. Ziel ist es, das Tierschutzgesetz konsequent durchzusetzen sowie allfällige Lücken im Vollzug aufzudecken. Durch die fachliche und juristische Aufarbeitung soll weiteres Tierleid vermieden werden.
Der Regierungsrat wird morgen vor dem Grossen Rat zu den Vorkommnissen der letzten Wochen sowie zur geplanten Aufarbeitung Stellung nehmen.