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Weniger Glockenschlag ab September

Kreuzlingen – Kreuzlinger Kirchen reduzieren ihr Gebimmel, um lärmgeplagten Anwohnern entgegenzukommen.

Mit Lärmklagen über den Glockenschlag von St. Stefan hat es begonnen. (Bild: archiv)

Die katholische Kirchenvorsteherschaft hat im Rahmen der letzten Kirchgemeindeversammlung über den laufenden Rechtsstreit betreffend Glockenschlag in der Nacht und Morgengeläut orientiert. Nun hat die Kirchenbehörde in Zusammenarbeit mit der Stadt Kreuzlingen und der evangelischen Kirchgemeinde Kreuzlingen beschlossen, ab 1. September 2017 während einer Versuchszeit bis Ende 2018 den Viertelstunden-Schlag nachts abzuschalten sowie das Morgenläuten (Angelusläuten) von 6 auf 7 Uhr zu verschieben. Der Stundenschlag bleibt in der Nacht bestehen.

Nach der Lärmklage eines Anwohners in der Pfarrei St. Stefan hat die Kirchenvorsteherschaft auf Anweisung der Stadt Kreuzlingen ein umfangreiches Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Ausserdem wurde das direkte Gespräch mit dem Kläger gesucht. Nachdem in der Pfarrei St. Ulrich eine weitere Lärmklage folgte, wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Kreuzlingen und der evangelischen Kirchgemeinde Kreuzlingen eine Lösung gesucht. Der katholischen Kirchenvorsteherschaft Kreuzlingen-Emmishofen liegt sehr viel am traditionellen Angeben der Uhrzeit mit dem Glockenschlag und an den verschiedenen Geläuten mit religiöser Bedeutung. Dementsprechend hat die katholische Kirchenvorsteherschaft nach Lösungen gesucht, die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, ohne wesentliche Abstriche an diesen Traditionen zu machen.

Anderswo ist’s auch so
Da der Viertelstunden-Schlag im Gegensatz zum Stundenschlag keine Ableitung auf die Uhrzeit zulässt, ist dessen Abschalten während der Nacht zwischen 22 und 7 Uhr für die Behörde eine Möglichkeit, den durch den Glockenschlag gestörten Anwohnern entgegenzukommen. Dazu kommt, dass es aus liturgischer Sicht vertretbar ist, das Angelusläuten am Morgen nicht auf 6 sondern auf 7 Uhr festzulegen. Diese Massnahmen reduzieren potentielle Aufwachreaktionen und decken sich auch mit der Rechtsprechung an anderen Orten in der Schweiz.

Bei diesen zwei Massnahmen handelt es sich um eine vorerst begrenzte Testphase bis Ende 2018. Der nächtliche Stundenschlag sowie während des Tages auch der Viertelstunden-Schlag, der Stundenschlag und alle weiteren Geläute bleiben unverändert erhalten. Da diese Massnahmen gemeinsam mit der Stadt Kreuzlingen und der evangelischen Kirchgemeinde Kreuzlingen beschlossen wurden, ist die katholische Kirchenvorsteherschaft zuversichtlich, auf diesem Weg eine aussergerichtliche Lösung zu finden.

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4 thoughts on “Weniger Glockenschlag ab September

  1. e.zuppinger

    o, schade, ich finde das immer so tröstlich, wenn ich nachts mal wach liege, die kirchenglocke zu hören! was sonst so auf der welt passiert, macht mir eher schlaflose nächte……….

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  2. Reto Meier

    Wenn man sieht wie schlecht besucht die Sektenschuppen nach ihrem Gebimmel sind, wundert es mich, dass sie überhaupt noch das Recht haben unsere Ruhe zu stören.

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  3. Bruno Neidhart

    Es ist vorerst ein guter Kompromiss, welche beide christlichen Kirchen im Einklang mit der Stadt gefunden haben. Dabei ist zu hoffen, dass diese Massnahmen „die lärmgeplagten Anwohner“ einigermassen zufrieden stellen. Begriffe, wie „Sektenschuppen“ und „Gebimmel“, kann man indes getrost Reto Meier überlassen.

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