Im Tägermoos sollen Hunde an die Leine
Tägerwilen – Uniformierte private Sicherheitsleute sollen künftig Hundehalter im Tägermoos mit 50 Franken büssen, wenn die Vierbeiner nicht angeleint sind. Das hat der Tägerwiler Gemeinderat nach einem Gesuch der Stadt Konstanz beschlossen. (mr/sb)

Die Leinenpflicht soll auf allen Wegen, die von der Konstanzerstrasse zum Wasser führen (siehe Bild) und auf der Pappelallee am Seerhein gelten. (Bild: sb)
Bei Hundebesitzern ist das Tägermoos seit jeher ein beliebtes Gebiet zum Gassi gehen. Viele lassen ihre Hunde dort von der Leine. Künftig soll dies nicht mehr möglich sein, wie der Gemeinderat Tägerwilen diese Woche bekannt gegeben hat. Im gesamten Gebiet nördlich der Konstanzer Strasse soll die neue Vorgabe gelten, also auf den Strassen Richtung Wasser und auf dem viel frequentierten Weg am Seerhein entlang über das Kuhhorn bis zur Tägerwiler Badi.
Auf Nachfrage erfährt die Kreuzlinger Zeitung, bei der Stadt Konstanz habe es seit 2012 Beschwerden verschiedener Gemüsebauern über freilaufende Hunde gegeben. «Die Bauern beklagen dabei insbesondere Schäden an den Kulturen und Anlagen, aber natürlich auch Verschmutzungen der Beete durch Hundekot», so eine Sprecherin. Deswegen haben sich die Konstanzer mit einem Gesuch nach Leinenpflicht an die Gemeinde Tägerwilen gewandt.
Diese hat der Tägerwiler Gemeinderat nun auch beschlossen. «Die Gemeinde gibt damit dem Wunsch der Gemüsebauern nach, ihre Kulturen zu schützen», sagt Gemeindeschreiber Alessio Beneduce.
Peter Schächtle, der als Sprecher der Tägermooser Gemüsebauern den Antrag auf Leinenpflicht bei der Nachbarstadt eingereicht hat, sieht in freilaufenden Hunden eine Gefahr. «Als Gemüsebauern haben wir die gesetzliche Vorgabe, den Verbrauchern hygienisch einwandfreie Produkte anzubieten», sagt er und räumt zwar ein, dass es durchaus vorbildliche Hundebesitzern gibt, die die Häufchen ihrer Tiere einsammeln. Doch seien diese leider in der Unterzahl. «Schon ein Hundehäufchen kann dazu führen, dass ein grosser Teil der Ernte verunreinigt wird», führt der Landwirt aus. Bisher seien derartige Verunreinigungen allerdings nicht nachgewiesen worden. Er befüchtet, dass dies «unter Umständen» jedoch bald geschehen könne. Zudem würden, besonders im Frühjahr, wenn die Pflänzchen noch jung und frisch sind, Schäden durch freilaufende Hunde enstehen, wenn diese über die Felder trampeln und die Schutzfolien beschädigen.
Deswegen greift die Gemeinde Tägerwilen nun zu gröberen Mitteln, nachdem schon an vielen Stellen Robidogs, Spender für Hundekot-Beutel, aufgestellt wurden. Wer sich nicht an das neue Gebot hält und seinen Hund dennoch ohne Leine spazieren lässt, muss künftig mit einer Busse in Höhe von 50 Franken rechnen. Der Beschluss stützt sich gemäss Gemeindeschreiber Beneduce auf das kantonale Hundegesetz. Die Überwachung soll im Auftrag der Gemeinde der private Sicherheitsdienst City Watch durchführen.
Wo und wie viele Schilder sie aufstellen lassen, dazu konnte Beneduce noch keine Angaben machen. Denn zunächst läuft die Einsprachefrist. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 20 Tagen Einsprache beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau, Postfach, 8510 Frauenfeld, erhoben werden.
Tritt die Leinenpflicht in Kraft, soll sie dem Wunsch der Stadt Konstanz entsprechend zunächst als Probephase gelten. Nach Ablauf eines Jahres dann wollen sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und analysieren, ob die Massnahmen sinnvoll und ausreichend waren.
demfall zahlt gmeind die erst bues oder mues alli wildtier töte – ente – füchs – dachs — alles det unde scho gseh übrigens katze söttet au ad leine – au die vom buurehof den die zahled ja nödmal stüre
Ich kann keine Antwort mehr geben, da gery schon alles beantwortet hat und ich ihm damit recht gebe.
Leinenpflicht kein Problem- aber wie in vielen anderen Bauerngebieten,sind viele andere Tiere Schuld, warum wird das nicht erwähnt? Warum gibt es da keine Stellungnahme von den Bauern?
also sollen wieder alle Hundehalter und vorallem die Hunde selber leiden weil andere ihre Tiere nicht im Griff haben und den Haufen nicht aufnehmen. Was ist das noch für ein Hundeleben wenn die Tiere nicht mehr rennen dürfen.
wie und wo kann man da Einspruch erheben?
Silvia Stadler… innert 20 Tagen beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kanton Thurgau, Postfach, 8510 Frauenfeld.
Der Gemeinderat Tägerwilen hat bereits am 15. August 2017 die Einführung der Anleinepflicht für Hunde
im Gebiet Tägermoos, nördlich der Konstanzerstrasse beschlossen. Dieser Beschluss stützt sich auf das kantonale Hundegesetz (RB 641.2).
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau, Postfach, 8510 Frauenfeld, Rekurs (Einspruch) erhoben werden.
… bleibt also nicht mehr viel Zeit, um Einspruch einzulegen.