Leiter für externe Untersuchungskommission steht fest
Hefenhofen – Hanspeter Uster heisst der Leiter der Untersuchungskommission, die der Regierungsrat des Kantons Thurgau einsetzt, um den Vollzug des Tierschutzgesetzes im Nachgang zum Fall Hefenhofen zu durchleuchten.
Der Jurist Hanspeter Uster verfügt über grosse Erfahrung mit administrativen Abklärungen im öffentlichen Bereich.
Vor einer Woche hat der Regierungsrat bekannt gegeben, dass er eine externe Untersuchungskommission einsetzen werde. Sie soll den Vollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Thurgau systematisch analysieren und Reformvorschläge ausarbeiten. Ziel ist es, Lehren aus dem Fall Hefenhofen zu ziehen, das Tierschutzgesetz konsequent durchzusetzen und allfällige Lücken im Vollzug aufzudecken.
Nach einer intensiven Suche konnte mit Hanspeter Uster eine versierte und erfahrene Person für diese Aufgabe gefunden werden. Der 59-jährige Jurist war von 1991 – 2006 Regierungsrat des Kantons Zug und leitete während dieser Zeit die Sicherheitsdirektion. Seither ist er Inhaber einer Einzelfirma und spezialisiert auf Administrativuntersuchungen im öffentlichen Bereich.
Der Regierungsrat wird zusammen mit Hanspeter Uster in den nächsten Wochen die Besetzung der mehrköpfigen externen Untersuchungskommission festlegen und den genauen Umfang des Auftrags bestimmen. Wie bereits angekündigt, soll bis spätestens Ende Jahr ein erster Bericht vorgelegt werden.
Die Kreuzlinger Zeitung berichtete: