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Bei der Beschlagnahmung war kein Tier krank

Frauenfeld/Hefenhofen – Dem Veterinäramt des Kantons Thurgau lagen zwar Hinweise vor, dass im Pferdebestand von K. die Druse in den letzten Monaten aufgetreten war. Unabhängig voneinander kamen das Veterinäramt und die Veterinäre vom Armeekompetenzzentrum jedoch zum Schluss, dass diese Hinweise keinen Einfluss auf den Verkauf der Pferde haben. Insbesondere deshalb nicht, weil keines der Tiere vom Hof von K. zum Zeitpunkt der Beschlagnahme an Druse erkrankt war.

Anlässlich der Beschlagnahmung wurden die Pferde in Hefenhofen bezüglich Krankheitssymptome beurteilt. Dabei wurden keine Symptome erkannt, die auf ein laufendendes Krankheitsgeschehen hinwiesen. Keines der Pferde war zu diesem Zeitpunkt klinisch krank. Zudem wurde die Situation dahingehend beurteilt, dass das Krankheitsgeschehen, worauf im Vorfeld hingewiesen worden war, im Bestand von K. abgeschlossen war und dass damit diese Pferde kein übermässiges Risiko mehr darstellten.

Im weiteren Verlauf wurden die Pferde im Armeekompetenzzentrum in Schönbühl während zehn Tagen wiederholt von Veterinären der Armee untersucht. Dabei wurde keine Infektion mit dem Druse-Erreger festgestellt. Dass in der Zwischenzeit Pferde der Armee mit dem Druse-Erreger infiziert worden sind, lässt zwar die Möglichkeit, aber nicht den Schluss zu, dass die Infektion im Zusammenhang mit den Pferden aus dem Bestand von K. steht. Durch einen umfangreichen Verkehr und der Präsenz von vielen Tierhalterinnen und Tierhaltern, die ebenfalls Überträger des Erregers sein können, am Verkaufstag und in den Tagen zuvor in Schönbühl, ist der Verbreitungsweg des Druse-Erregers nicht schlüssig nachvollziehbar.

Es ist ausserdem anzumerken, dass Druse weder eine seltene noch schlimme Pferdekrankheit ist, sondern dass sie vielmehr in Pferdepopulationen weit verbreitet und im Grunde genommen immer vorhanden ist. Dies zeigt auch ein Blick in die Krankenmeldeplattform Equinella, in der freiwillig Meldungen über Pferdeerkrankungen eingetragen werden können. Die zahlreichen Nennungen von Druse zeigen die weite Verbreitung in den Pferdebeständen. Da die Krankheit nicht anzeige- oder meldepflichtig ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie noch zahlreicher vorkommt als in Equinella aufgeführt. Eine überstandene Infektion mit dem Druse-Erreger macht das Tier lange immun gegen eine erneute Infektion. Es können jedoch auch Pferde, welche die Krankheit bereits durchgemacht haben, ohne Symptome Träger des Druse-Erregers sein. Solche Tiere können unter geeigneten Umständen wieder Erreger ausscheiden.

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