/// Rubrik: Leserbriefe

Frisst die Mehrwertsteuer die Erhöhung der AHV-Rente weg?

(Bild: archiv)

Gegner der Vorlage zur Altersvorsorge behaupten in Leserbriefen und in den sozialen Medien, die Erhöhung der AHV um 70 Franken pro Monat werde durch die vorgesehene Mehrwertsteuer-Erhöhung weggefressen.

Drei Jahre lang, von 2018 – 2021, wird die Mehrwertsteuer bei Annahme der Vorlage gar nicht erhöht, erst ab 2021 um 0,3%. Bei Nahrungsmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs wird sie nur um 0,2% erhöht. Der Kaffee im Restaurant wird ab 2021 um etwas mehr als 1 Rappen teurer, das dunkle Pfünderli um weniger als 1 Rappen. Haushalte werden die Erhöhung wenn überhaupt, dann erst ab 2021 merken. Die grossen Ausgabeposten wie die Wohnungsmiete oder die Krankenkassenprämien sind von der Mehrwertsteuer sowieso befreit.

Damit die 70 Franken AHV Erhöhung von 0,3% Mehrwertsteuer weggefressen werden, müsste ein Haushalt in einem Monat Güter und Dienstleistungen im Wert von mehr als 23’000 Franken kaufen, die dem Satz von 8,3% Mehrwertsteuer unterliegen. Ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt kann jedoch mit einem monatlich verfügbarem Konsum-Einkommen von rund 4’500 Franken gar nicht so viel ausgeben.

Diese Zahlenbeispiele zeigen auf, wie unsachlich Reform-Gegner sind. Die für die Haushalte verkraftbare Mehrwertsteuer-Erhöhung ist für die AHV-Kasse aber eine wichtige Einnahme für die Sicherung der Renten. Mit der Vorlage wird die Schweizer Altersvorsorge mit der ersten und zweiten Säule für die kommenden Jahre geschützt. Sie verdient ein zweifaches Ja.

 

 

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