Der schnelle Jan
Weinfelden – Jan Ullrich kommt mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon. Neu erstellte Gutachten konnten ihm kein Raserdelikt nachweisen. Das Gericht verhängte dennoch eine höhere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
«Ich habe natürlich gedacht, ich schaffe die Kreuzung. Aber es ging nicht, weshalb es zum Unfall kam», erklärte Jan Ullrich vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Mit massiv überhöhter Geschwindigkeit sowie 1,8 Promille Alkohol im Blut war der ehemalige Radprofi am 19. Mai 2014 mit seinem Audi RS 6 unterwegs. Zwei Fahrten unternahm er, auf dem Heimweg nach Scherzingen kam es zur Kollision mit zwei Autos. Diesen Sachverhalt hat Ullrich nie angezweifelt, bereits 2015 wollte er seine Trunkenheitsfahrt in einem abgekürzten Verfahren hinter sich bringen. Das Gericht zweifelte damals die festgesetzten Werte der Staatsanwaltschaft an. In einem ordentlichen Gerichtsverfahren präsentierte die Anklage nun zwei neue Gutachten, einerseits zur möglichen Höchstgeschwindigkeit am Montagabend, andererseits zu den Blutwerten.
Schnell, aber nicht viel zu schnell
Wer ausserorts mit über 60 Stundenkilometern zu schnell unterwegs ist, kommt ohne wenn und aber ins Gefängnis. Zwischen den alten und neuen Gutachten gibt es erhebliche Unterschiede von bis zu 20 km/h. «Da ist wohl ein Fehler im ersten Gutachten passiert», stellte der Staatsanwalt fest. Auch die Verteidigung plädierte darauf, im Zweifel das für den Angeklagten besser ausfallende Gutachten zu berücksichtigen.
Die Höchstgeschwindigkeit betrug also mindestens 132 km/h, «nur» 52 km/h zu schnell. Zudem konnten in seinem Blut mehrere Medikamente, unter anderem Valium, nachgewiesen werden. «Mit Werten, die weit über den ärztlichen Richtwerten liegen», so die vorsitzende Richterin. «Wegen meinen chronischen Rückenschmerzen aufgrund meiner Profikarriere bin ich zum Schlafen auf die Medikamente angewiesen», erklärte der mittlerweile in Mallorca heimische Ullrich. Am Unfalltag selber hätte er jedoch keine Pillen eingenommen. «Bei diesen Wirkstoffen gibt keine gesetzlichen Grenzwerte, so wie bei Alkohol», führte sein Verteidiger aus und plädierte dafür, diesen Umstand vom «Schwarzen Montag» nicht zu berücksichtigen.
Die Verteidigung sah die Strafanträge der Anklage am oberen Limit und hatte nur bei den Verfahrenskosten etwas einzuwenden. Das Gericht verurteilte Jan Ulrich schliesslich zu 21 Monaten auf Bewährung bei einer Probezeit von vier Jahren und einer Busse von 10’000 Franken. Vier Monate mehr als die Anklage gefordert hat.