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Sieben von neun verkauften Alkohol an Minderjährige

Kreuzlingen – Um zu überprüfen, ob die hiesigen Verkaufsstellen die Jugendschutzbestimmungen einhalten, führte die Stadt Kreuzlingen Testkäufe für Alkohol und Tabakwaren durch. Von den neun getesteten Verkaufsstellen hielten sieben die Jugendschutzbestimmungen nicht ein. Aufgrund der Ergebnisse führt die Stadt Kreuzlingen auch künftig Testkäufe durch.

Sieben von neun getesteten Verkaufsstellen hielten den Jugendschutz nicht ein.(J.Bredehorn/pixelio.de)

Der Verkauf von Alkohol und Tabak an unter 16-Jährige sowie von hochprozentigen Alkoholika (ab 15 Volumen Prozent) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene verboten. Die Durchsetzung dieser Regeln liegt im Kanton Thurgau in der Verantwortung der Gemeinden.

Widerrechtlich verkauft
Um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzes auf dem Stadtgebiet Kreuzlingen zu überprüfen, beauftragte die Stadt Kreuzlingen das Blaue Kreuz Thurgau / Schaffhausen, die Testkäufe durchzuführen. Sie erfolgten anonym in neun zufällig ausgewählten Verkaufsstellen. Mittlerweile sind die Testkäufe abgeschlossen und durch die Stadtkanzlei ausgewertet worden. Dabei zeigte sich, dass sieben von neun getesteten Verkaufsstellen den Jugendschutz nicht einhielten. Das heisst, den Jugendlichen wurden Bier, Wein, Tabak oder Spirituosen widerrechtlich verkauft. Zudem waren an vier Verkaufsstellen die Hinweisschilder zum Jugendschutz entweder nicht vorhanden oder nicht sichtbar. Vergangene Woche wurden die getesteten Verkaufsstellen informiert. Diejenigen, die den Test nicht bestanden haben, wurden angerufen, den gesetzlich verankerten Jugendschutz einzuhalten. Zudem erhielten die Verkaufsstellen Hinweise für Schulungen und Schulungsmaterial für das Verkaufspersonal. Im Kanton Thurgau dürfen die Resultate der Testkäufe strafrechtlich nicht verfolgt werden, insofern dürfen auch keine Bussen ausgesprochen werden.

Aufgrund der Ergebnisse wird die Stadt Kreuzlingen auch künftig Testkäufe durchführen. Zudem werden die aktuellen Resultate zu Monitorings- und Sensibilisierungszwecken anonymisiert dem Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau weitergeleitet. Dies ermöglicht eine übergeordnete Aussage über die Einhaltung des Jugendschutzes im Kanton Thurgau. Seit der Einführung der Testkäufe informiert der Kanton die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse.

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