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«Allen kann man es nicht recht machen»

Kreuzlingen – In Kreuzlingen werden derzeit die Zonenpläne und das Baugesetz überarbeitet. Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Bauverwaltung über die geplanten Änderungen ihres Grundstücks informieren. An einem Infoanlass wurde zudem der komplexe Prozess bis zur revidierten Ortsplanung erläutert.

Beat Rey vom Raumplanungsbüro ERR erklärte die anstehenden Änderungen im Richtplan, Zonenplan und dem Baureglement. (Bild: ek)

«Entgegen der Ankündigung für diesen Abend muss ich Sie schon einmal enttäuschen. Im Detail werden wir die Ortsplanungsrevision nicht besprechen können», eröffnete Beat Rey vor vollem Dreispitzsaal die Informationsveranstaltung zur revidierten Ortsplanung. Der von der Stadt beauftragte externe Raumplaner vom Raumplanungsbüro ERR versuchte die komplexe und sich seit Jahren in Arbeit befindende Überarbeitung handgreiflich zu machen.

Warum hat sich der Stadtrat dieses Mammutprojekt überhaupt vorgenommen? Die Antwort kommt von weiter oben: 2013 verabschiedete das Schweizer Volk ein revidiertes Raumplanungsgesetz, welches eine Verdichtung nach Innen fordert, um die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Zudem verlangt das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau eine Harmonisierung der Baubegriffe. Innerhalb von fünf Jahren sollten eigentlich alle Gemeinden ihre Pläne fertig überarbeitet haben. Grosse Städte hinken jedoch hinterher. Kreuzlingen hat nun eine Fristverlängerung erhalten. «Viele Fragen zu den Vorgaben vom Kanton waren noch offen, weshalb wir erst jetzt die Pläne auflegen können», erklärte Rey die Verzögerung.

Platz für 30’000 Raumnutzer
Die letzte Gesamt-Ortsplanung stammt aus dem Jahr 2000. Der Richtplan, quasi die Leitlinie für die Stadt, wurde 2012 total überarbeitet. Dieser Plan dient als Führungs- und Koordinationsinstrument für den Stadtrat und ist für die Behörden verbindlich. Durch ihn soll es möglich sein, die Bedürfnisse einer Stadt in 15 Jahren bereits heute zu planen und zu erfüllen. Die Entwicklungsziele dazu sind vom Kanton formuliert worden: «Im Jahr 2030 soll es Raum für rund 24’000 Einwohner sowie 6000 Arbeitsplätze in Kreuzlingen geben», erklärte Rey die Grundlage für seine Planung. Eine Revision der Ortsplanung bietet auch immer die Möglichkeit, neue Bauzonen auszuscheiden. Doch der Platz wird langsam knapp in Kreuzlingen, die Stadt hat ihre natürlichen Grenzen erreicht. «Zwei Baufelder im Gebiet Leubern im Südosten von Kreuzlingen stehen eigentlich noch zur Verfügung», blickte Rey auf die Stadtkarte. Das setzt aber auch eine Verdichtung im Zentrum voraus, damit die Felder bewilligt werden.

Bauland mit Milliardenwert

In den ausgewiesenen Zonen I + II gibt es noch Platz für Siedlungen. In erster Priorität wird das Gebiet Leubern ausgeschieden. Die Felder mit Priorität zwei sind als Reserve gedacht. (Bild: zvg)

Mit dem neuen Richtplan, der «planerischen Bibel», hat die Bauverwaltung nun nach Möglichkeiten dafür gesucht. Durch die Überarbeitung des Raumnutzungsplans kommt es für die Bevölkerung und vor allem Grundeigentümer zu konkreten und bindenden Änderungen. Dieses Zusammenspiel aus Baureglement und Zonenplan entscheidet darüber, wo, wie viel und wie hoch gebaut werden darf. «Hier geht es ums Geld!», verdeutlichte Rey die nun zu treffenden Entscheidungen. Je nachdem mit welchem Preis man die 300 Hektaren Kreuzlinger Bauland beziffert, ist der städtische Boden mehrere 100 Millionen bis einige Millarden Franken wert. Summen, die über den Zonenplan generiert und verändert werden. Auf den ersten Blick könnte man erschrecken, die Ausnützungsziffern sind praktisch in allen Zonen gestiegen. «Das hängt aber mit der neuen, für alle Kantone gleichen Bezeichnung, ab», erklärte Rey. Die meisten Gebiete hat man versucht, Eins zu Eins von der bisherigen Ausnutzungsziffer in die neue Geschossflächenziffer umzurechnen.

Neu werden jedoch in einige Gebieten eine Mindestnutzung und Mindesthöhe vorgeschrieben. «Wir müssen den verbauten Boden möglichst schlau nutzen», so Rey. Denn das grösste Problem sei derzeit nicht der Mangel an Bauland, wovon Ende 2016 noch 44 Hektare frei waren. Vielmehr müssten Grundeigentümer, welche ihr Bauland nicht zur Verfügung stellen, unter Druck gesetzt werden können. Mit dem neuen Rahmennutzungsplan werden nun Massnahmen gegen die Baulandhortung getroffen.

Gleichzeitig sollen die historischen Ortskerne in Kreuzlingen durch Strukturerhaltungszonen geschützt sein. Auch wird neu klar definiert, wo Hochhäuser zu stehen kommen dürfen und wo nicht.

Der lange Schatten der Ortsplanungsrevision
Genau diese Hochhausthematik sorgte in der anschliessenden Fragerunde für Unverständnis. «Wie kann es sein, dass in einer Einfamilienhauszone plötzlich Hochhäuser stehen dürfen?», wollte ein Bürger wissen. Eine Kreuzlingerin verstand zudem nicht, warum der Kanton den Schattenwurf von hohen Häusern in Zukunft nicht mehr als Einsprachegrund gelten lassen will. «Die Änderung zum Schattenwurf haben wir auch negativ zur Kenntnis genommen», bekannte Heinz Theus. Der Leiter der Bauverwaltung beschwichtige dann aber: Hochhäuser würden nicht in die Regelbauweise fallen. Ein Bauherr muss in jedem Fall einen Architekturwettbewerb durchführen. Das Projekt müsste einen Gestaltungsplan vorweisen sowie von der Stadtbildkommission genehmigt werden. «Dabei muss auch der Schattenwurf nachgewiesen sein», so Theus. Und im Notfall könnte man immer noch Unterschriften sammeln und ein fakultative Referendum gegen das Bauvorhaben ergreifen.

Ein Auge zudrücken
Der zuständige Stadtrat Ernst Zülle machte dann auch mehrmals auf die Möglichkeit aufmerksam, Detailfragen direkt in der Bauverwaltung zu klären. Grundeigentümer haben zudem die Möglichkeit, schriftlich Änderungen an ihrer Zone zu beantragen. Er hofft, dass diese öffentliche Vernehmlassung die meisten Probleme im Vorfeld lösen kann. Gleichzeitig wartet die Bauverwaltung auf den Bericht der Vorprüfung durch den Kanton. All diese Anregungen fliessen dann in die Pläne ein, damit man sie der Bevölkerung dann fixfertig im Frühling 2018 präsentieren kann. Allfällige Einsprachen behandelt der Stadtrat, damit der Rahmennutzungsplan Ende 2018 vom Gemeinderat zur Verabschiedung bereit ist.
«Von dieser Revision sind praktisch alle Kreuzlinger betroffen. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir es nicht jedem einzelnen Recht machen können», so Zülle. Für eine lebenswerte Stadt appellierte der Stadtrat ans Gemeinschaftsgefühl. Dazu gehöre auch, für den Vorteil vom Nachbarn mal ein Auge zuzudrücken.

Revision im Detail
Bis Ende Oktober liegen alle überarbeiteten Pläne in der Bauverwaltung während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Eingaben zur Ortsplanungsrevision haben einen Antrag und eine kurze Begründung zu enthalten und sind an den Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, zu richten.

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