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Förderbeiträge für Kulturschaffende

Thurgau – Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2018 werden insgesamt sechs Förderbeiträge à je 25'000 Franken vergeben.

Der Kanton Thurgau fördert Kulturschaffende. (Symbolbild: tommyS/pixelio.de).

Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.

Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist). In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury aus den Fachreferenten des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Mai 2018 überreicht.

Die Ausschreibungsunterlagen können beim Kulturamt des Kantons Thurgau,

Grabenstrasse 11,
8510 Frauenfeld,
E-Mail: kulturamt@tg.ch,
Tel. 058 345 73 73, bezogen oder auf der Homepage
www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden.
Eingabeschluss ist der 31. Januar 2018 (Datum des Poststempels oder des elektronischen Posteingangs).
Die Unterlagen sind bei Bewerbungen auf postalischen Weg in fünffacher Ausführung (max. Format A4, keine Originale) einzureichen und werden in der Regel nicht retourniert.

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