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Revision Ortsplanung

Leserbrief – Im Hinblick auf die künftige Bebauung des Areals Wolfacker Ost macht die Stadt Kreuzlingen seit 2003 die Auflage, dass zwischen der neu zu erstellenden Überbauung und der bestehenden Überbauung Wolfacker West eine Freihaltefläche beibehalten werden müsse. (Roland Alber, Kreuzlingen)

(Bild: pixelio)

Im Hinblick auf die künftige Bebauung hielt die Stadt Kreuzlingen in der Konzeptstudie vom 30. September 2003 fest, dass zwischen dem Fabrikareal und dem Bauernhaus (beides abgebrochen) grundsätzlich eine Freihaltefläche erhalten werden soll.

In den Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan Wolfacker Südwest vom 1.März 2007 schreibt die Stadt, dass in diesem Bereich keine Bauten und Anlagen gestattet seien. Im Studienauftrag Areal Wolfacker Ost «Gaissbergpark» vom 3. Mai 2010 schreibt die Stadt: «Die Freihaltefläche gem. Konzeptplan 2003 soll grundsätzlich berücksichtigt werden». Und im Planungsbericht zum Gestaltungsplan Wolfacker Ost vom 14. April 2015 schreibt die Stadt, dass an besagter Stelle eine Freihaltefläche ausgeschieden werden soll. Trotz der klaren Vorgaben plante die Grundeigentümerin des Areals Wolfacker Ost präzis auf dieser Freihaltefläche eine Einfahrt zur Einstellhalle. Die Einsprachen auf dieses Vorhaben von uns angrenzenden Nachbarn wurden von der Stadt abgewiesen.

Vom Kanton wurde aber das ganze Vorhaben gestoppt, da die gesetzlichen Grundlagen noch fehlen würden. In der Folge ist nun die Stadt daran, dass Baugesetzt anzupassen. Aus diesem Anlass haben nun einzelne Nachbarn und ich die Stadt aufgefordert, die seit Jahren zitierte Freihaltefläche in eine definitive Freihaltezone umzuwandeln. Damit ist gewährleistet, dass auf der klar definierten Fläche keine Bauten erstellt werden dürfen und der Wildwechsel zwischen dem Wäldli und dem Grenzbach nicht eingeschränkt oder unterbrochen wird.

Und wir Nachbarn würden es sehr begrüssen, wenn nicht eine Garageneinfahrt in Sicht- und Hörweite von unseren Ruhezonen, sprich Terrassen und Balkone, gebaut würde. In diesem Sinne hoffe ich, dass die Stadt Kreuzlingen ihre eigenen Forderungen durchsetzt. Für eine alternative Gargeneinfahrt findet die Generalunternehmung bestimmt eine andere Lösung.

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