Neues MWST-Gesetz
Region – Per 1. Januar 2018 tritt die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Ebenfalls gelangen die neuen MWST-Sätze zur Anwendung, dies infolge der Ablehnung «Altersvorsorge 2020» durch das Volk im letzten September.

Revisionsexperte Rolang Giger. (Bild:zvg)
Mit dem neuen revidierten MWST-Gesetz ändert sich Verschiedenes, so zum Beispiel der Abzug fiktiver Vorsteuern, Werklieferungen im grenzüberschreitenden Verkehr oder die reduzierten Steuersätze. Doch was heisst dies im Speziellen für den Unternehmer? Wie sind welche Leistungen zu fakturieren und abzurechnen? Anlässlich der Informationsveranstaltung der AG Giger Treuhand vom
22. November haben Unternehmer die Möglichkeit, sich aus erster Hand von einem Experten der Eidg. Steuerverwaltung über die neuen Bestimmungen informieren zu lassen. Dazu gehört auch der Umgang mit der Handhabung der verschiedenen neuen und alten MWST-Sätze. Sie lernen die wichtigsten Neuerungen kennen und können in ihrem Unternehmen die entsprechenden Massnahmen ergreifen.
Dienstleistungen der
AG Giger Treuhand:
-Buchhaltungsarbeiten
-Jahresabschluss mit Jahresrechnung
-MWST-, AHV- und andere Abrechnungen
-Personaladministration
Info-Abend:
Neues MWST-Gesetz
Änderungen der MWST-Sätze
Der Referent, Uwe Mehrwald, informiert am Mittwoch, 22. November, 17 Uhr, an der Langfeldstrasse 90 in Frauenfeld ausführlich über die Änderungen des neuen, revidierten MWST-Gesetzes und beantwortet Fragen. Anmeldung erwünscht.
AG Giger Treuhand
Tel. 052 728 60 0

Revisionsexperte Rolang Giger