/// Rubrik: Leserbriefe

Muss sich die Stadtkanzlei an Vorschriften halten?

Leserbrief – Obwohl das Plakatieren an Verkehrsinseln nicht gestattet ist, halten sich nicht alle Kandidaten an die Vorschrift. (Edmund Kremser)

(Bild: archiv)

Mit grossem Interesse verfolge ich den derzeitigen Wahlkampf zum Stadtpräsidentenamt. Dabei sind mir manche Wahlplakate an sehr exponierten Stellen aufgefallen. Auf meine Anfrage bei der Stadt Kreuzlingen, ob manche Plakate der Kandidaten an Ort und Stelle hängen dürften ( es ging u.a. um die Romanshornerstrasse 5), bekam ich von der Stadtkanzlei schriftlich mitgeteilt ( liegt der Redaktion vor): « Grundsätzlich ist das Plakatieren bei oder an Verkehrsinseln nicht gestattet. Wir sind uns aber bewusst, dass bei der Wahlplakatierung jeder Kandidat resp. jede Kandidatin vermutlich nicht alles ganz korrekt aufhängt wie es die Bestimmungen vorschreiben. Die Stadt Kreuzlingen ist aber bereit, diese in diesem Fall zu tolerieren, sollte es nicht absolut dringend sein, einzuschreiten.» Unterschrieben wurde dies von der Stellvertretende Stadtschreiberin. Es ist dazu gesagt, dass nach Kantonalen Vorschriften das Plakatieren an Zebrastreifen und auf Verkehrsinseln verboten ist, Reklame ist dort von der Gemeinde zu entfernen. Es scheint alle anderen Kandidaten konnten sich an die Vorschrift halten, nur einer eben nicht. Vielleicht mit dem Wissen und einem gewissen Dünkel, die eigene Mitarbeiter seiner Stadtkanzlei werden schon nichts unternehmen.

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One thought on “Muss sich die Stadtkanzlei an Vorschriften halten?

  1. Edmund Kremser

    Mehrfach angesprochen, wer denn in meinem Leserbrief gemeint ist, muss ich nun ein Missverständnis ausräumen. Mit „seiner Stadtkanzlei“ ist Herr Niederberger gemeint.

    Antworten

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